27.11.2009
Bürgermeister Böhrnsen begründet Gesetzesentwurf zur Verlängerung des Altersteilzeitgesetzes
Die Bundesländer Bremen und Rheinland-Pfalz haben heute (27.11.2009) im Bundesrat einen Gesetzesentwurf eingebracht, der die Verlängerung des Altersteilzeitgesetzes beinhaltet. Konkret geht es darum, dass die Förderung der Altersteilzeit durch die Bundesagentur für Arbeit bis zum 31. Dezember 2014 verlängert wird. „Nach Aussagen aller Experten wird die Finanz- und Wirtschaftskrise im nächsten Jahr erst richtig auf dem Arbeitsmarkt ankommen“, so Bürgermeister Jens Böhrnsen in seiner Rede vor dem Bundesrat. Gerade in der Krise müssten sich die Bemühungen der Arbeitsmarktpolitik auf die zwei Personengruppen richten, die jetzt besonders betroffen seien, die 50- bis 64-jährigen und jüngere Menschen unter 25 Jahren. „Bei diesen Beschäftigten besteht in diesen schwierigen Zeiten ein überdurchschnittliches Risiko arbeitslos zu werden“.
Böhrnsen verwies darauf, dass durch deutliche Verbesserungen bei der Kurzarbeit im Jahr 2009 hunderttausende Arbeitsplätze gerettet werden konnten. „Trotz dieser erfolgreichen Anstrengungen sind jedoch ältere Beschäftigte über 50 Jahre und jüngere Menschen unter 25 Jahren überproportional vom konjunkturbedingten Anstieg der Arbeitslosigkeit betroffen. Sie brauchen unsere besondere Unterstützung“, so Böhrnsen. Die Verlängerung der Altersteilzeit sei ein gutes Instrumentarium, um die nächsten schwierigen Jahre im Sinne einer aktiven Arbeitsmarktpolitik zu gestalten.
Böhrnsen:“ Wir müssen jetzt reagieren und verstärkt Anreize schaffen, dass Unternehmen Ältere nicht entlassen, sondern in Beschäftigung halten. Mit der Verlängerung der Altersteilzeitförderung durch die Bundesagentur für Arbeit wird ein solcher Anreiz geschaffen auch in Krisenzeiten ältere Beschäftigte in den Unternehmen zu halten, jungen Berufseinsteigern eine berufliche Perspektive zu geben, Erfahrungswissen zu sichern und weiter zu geben und so die Unternehmen zukunftssicher zu machen.“