09.02.2010
Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßt Urteil des Bundesverfassungsgerichts und fordert mehr Gerechtigkeit für Kinder
„Ein Kinder-Grundeinkommen schafft mehr Chancengleichheit für alle Kinder, unterstützt Alleinerziehende und bringt obendrein noch einen gewaltigen Bürokratieabbau mit sich“, mit diesen Worten bekräftigte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter heute (09.02.2010) ihre Forderung, in der sozialen Absicherung und Förderung von Kindern neue Wege zu gehen. „Ich begrüße die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Regelsätze für Kinder – wie auch für Erwachsene – nachvollziehbar errechnet werden müssen. Das kann aber nicht alles sein. Die grundlegenden Ungerechtigkeiten bei der staatlichen Unterstützung von Kindern müssen beseitigt werden. Eine Lösung ist das Kinder-Grundeinkommen.“
Mit einem Kinder-Grundeinkommen würde jedem Kind ein bestimmter Betrag zustehen. Wer kein eigenes Einkommen hat, kann damit das, was ein Kind braucht, auch finanzieren. Wer selbst Geld verdient, muss den Betrag – je nach Einkommenshöhe – versteuern. „Wir könnten damit die staatlichen Leistungen für Kinder vom Kopf auf die Füße stellen. Derzeit profitieren nur diejenigen von einer Kindergelderhöhung, die keine staatlichen Leistungen bekommen, während die Ärmsten leer ausgehen. Und die Kinderfreibeträge nutzen nur jenen, die ein wirklich hohes Einkommen haben und das sind genau diejenigen, die den Staat als Unterstützer für ihre Kinder am wenigsten brauchen.“
Der Vorschlag für ein Kinder-Grundeinkommen ist vor einiger Zeit von den Wohlfahrtsverbänden in die Diskussion gebracht worden. Nach deren Berechnungen könnte ein Kinder-Grundeinkommen finanziert werden, wenn dafür das Kindergeld, das Ehegatten-Splitting sowie alle weiteren Kinderzuschläge ersetzt würden.