23.06.2009
Senator Dr. Reinhard Loske: „Alte Bäume können effizienter geschützt werden“
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat heute (23.06.2009) auf Initiative des Senators für Umwelt, Bau, Verkehr und Europa eine neue Baumschutzverordnung für Bremen und Bremerhaven erlassen. „Es ist uns ein wichtiges Anliegen, vor allem ältere Bäume mit ihrer Schönheit und ihrem einzigartigen Wert im besiedelten Bereich besser zu schützen“, freute sich Senator Dr. Reinhard Loske über den Senatsbeschluss. Die neue Baumschutzverordnung sieht vor, dass Bäume bereits ab einem Stammumfang von 120 Zentimetern (statt vorher 150) nicht mehr gefällt werden dürfen. Die Verordnung beinhaltet nun auch Schalenobst, wie beispielsweise Kastanien und Walnüsse. Obstbäume, die nicht erwerbsmäßig genutzt werden, sind schon ab 80 Zentimetern Stammumfang einbezogen, ebenso wie Eiben und Weiß- und Rotdorn (vorher 50 Zentimeter). Die früher für die norddeutsche Niederungslandschaft typischen Kopfweiden, die immer mehr zurückgehen, werden erstmals von der Baumschutzverordnung geschützt, ebenfalls ab einem Stammumfang von 120 Zentimetern. Zudem wurde die Abstandsregelung von Bäumen zu Wohngebäuden reduziert von fünf auf vier Meter.