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Der Senator für Finanzen

Haushaltssperre – Senat will 9,2 Millionen Euro einsparen

09.06.2009

Der Senat hat heute (09.06.2009) beschlossen, bis zum Jahresende 9,25 Millionen Euro im Haushalt 2009 einzusparen. 8,8 Millionen Euro werden per Umlage von den einzelnen Ressorts erbracht und 450.000 Euro werden durch eine dreimonatige Verschiebung der Beförderungen von Beamten (vom 1.10.2009 auf den 1.1.2010) eingespart. Mit dem heutigen Beschluss wurde die vor drei Wochen verhängte allgemeine Haushaltssperre konkretisiert. Finanzsenatorin Karoline Linnert betont: „Die eingebrochenen Steuereinnahmen und die steigenden Sozialausgaben können wir damit nicht annähernd ausgleichen. Noch vor den Sommerferien wird deshalb ein Nachtragshaushalt von über 200 Millionen Euro ins Parlament eingebracht. Der heutige Beschluss ist ein Signal: Wir tun, was wir können und gehen angesichts neuer Millionenlöcher im Haushalt nicht einfach zur Tagesordnung über.“


Die heute vom Senat beschlossene Kürzungssumme von 8,8 Millionen Euro entspricht rund zehn Prozent der allgemeinen Verwaltungskosten (z.B. Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit, Dienstreisen, Gutachten, Geschäftsbedarf). Damit bewegt sich Bremen auf einer Ebene mit Bundesländern wie Bayern und Niedersachsen, die ebenfalls eine Haushaltssperre vergleichbarer Größenordnung verhängt haben. Wie viel jedes Ressort einsparen muss, ergibt sich aus einem in früheren Jahren bereits mehrfach angewendeten Quotenmodell (vgl. Anhang). Es berücksichtigt, insbesondere, wie viel frei verfügbare Mittel zur Verfügung stehen und wie hoch der Anteil gesetzlich vorgeschriebener Leistungen ist. Die Haushaltssperre wird partiell aufgehoben, wenn ein Ressort nachweist, wie die für es vorgesehene Summe eingespart wird. Ohne einen entsprechenden Nachweis bleibt die Sperre bis zum Jahresende in Kraft.



Ausnahmen von der Haushaltssperre


Um zentrale zukunftsorientierte Aufgabenfelder nicht zu gefährden, hat der Senat Ausnahmen von der Haushaltssperre beschlossen:


  • Kein Einstellungsstopp im Bereich Schulen und Kindeswohl


  • Auszubildende werden wie geplant übernommen (Polizei, Feuerwehr, Justiz und Steuerverwaltung)


  • Stellen, die ausschließlich aus Drittmitteln finanziert werden, können besetzt werden


  • Stadtteilprogramme wie WiN (Wohnen in Nachbarschaften) LOS (Lokales Kapital für soziale Zwecke), soziale Stadt sowie Orts- und Beiratsmittel werden nicht gekürzt.



Im Download:
Übersicht der produktplanbezogenen Kürzungsbeiträge