04.06.2009
Ministerpräsidenten wollen Hochschulpakt und Exzellenzinitiative fortsetzen/Jens Böhrnsen: „Bremen profitiert“
Die Regierungschefs des Bundes und der Länder haben sich heute (04.05.06) im Rahmen der Ministerpräsidentenkonferenz und des Treffens mit der Bundeskanzlerin darauf geeinigt, den Hochschulpakt 2020 und die Exzellenzinitiative fortzusetzen. Unterzeichnet wurde in Berlin auch der „Pakt für Forschung und Innovation“, von dem laut Bürgermeister Jens Böhrnsen Bremen mit bis zu 19 Mio. Euro profitieren kann. Bei diesem Pakt handelt es sich nicht um eine förmliche Bund-Länder-Vereinbarung, sondern um einen gemeinsamen Beschluss. Gefördert werden sollen die Helmholtz-Gemeinschaft, die Max-Planck-Gesellschaft (MPG), die Fraunhofer-Gesellschaft (FhG); die Wissensgemeinschaft Gottfried Wilhelm Leibniz e.V. (WGL) sowie die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG). Jens Böhrnsen: „Wir werden dafür Sorge tragen, dass bei der Begleitung dieser Bundesmittel mit bremischen Mitteln die Bedingungen für die Lehre an den bremischen Hochschulen nicht verschlechtert werden.“
Alle drei Pakte haben nach Feststellung des Senats für die Entwicklung von Wissenschaft und Forschung im Lande Bremen eine sehr positive Wirkung entfaltet und einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Wissenschaftsstandortes geleistet. Wenn es gelingt, die Studienanfängerzahlen auf dem bisherigen Niveau zu halten und weiter erfolgreich Drittmittelanträge, insbesondere im Rahmen der Exzellenzinitiative, gestellt werden, können auch weiterhin erhebliche Bundesmittel für Bremen gewonnen werden. Bürgermeister Böhrnsen: „Deshalb liegt eine Fortsetzung des Hochschulpaktes und der Exzellenzinitiative uneingeschränkt im Interesse des Landes Bremen.“ Und weiter: „Das gilt grundsätzlich auch für den Pakt für Forschung und Innovation, denn Bremen profitiert bisher erheblich von den Mitteln für die Forschungsförderung des Bundes und der Länder.“ Allerdings musste Bürgermeister Böhrnsen für die Komplementärmittel des Landes Bremen zu diesem Pakt auf die Haushaltssituation Bremens hinweisen. Neben ihm gaben auch Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg nach der Unterzeichnung folgende Protokollerklärung ab: "Das Land Bremen wird die angestrebte Steigerungsrate von 5 % jährlich nur dann verwirklichen können, wenn sich die prognostizierten Steuereinnahmen wieder deutlich besser entwickeln und die Mehrkosten ohne Neuverschuldung bewältigt werden können."