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Der Senator für Finanzen

13,7 Millionen Euro zusätzliche Wettmittel

21.04.2009

Rücklage aus Glücksspieleinnahmen hilft Haushaltsprobleme lösen

Mitte des Jahres stehen den Empfängerinnen und Empfängern der Glücksspieleinnahmen rund 13,7 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung. Das Geld stammt aus einer Rücklage der Bremer Toto und Lotto GmbH. Sie musste aufgrund eines kartellrechtlichen Verfahrens vor dem Bundesgerichtshof angelegt werden. Aufgrund dieses Urteils ist der im Regionalisierungsstaatsvertrag vorgesehene Ausgleich unter den Ländern nicht mehr möglich. Im Februar haben sich die Länder deshalb geeinigt und auf einen finanziellen Ausgleich zwischen den Ländern verzichtet. Die Bremer Rücklage kann deshalb jetzt ausgegeben werden. „Mit dem Geld können wir eine ganze Reihe von Haushaltsproblemen lösen,“ freut sich Finanzsenatorin Karoline Linnert.


Die Verteilung der 13,7 Millionen Euro ist im Glücksspielgesetz genau geregelt: Die Ressorts Sport, Kultur, Umwelt. Gesundheit, Jugend und Soziales erhalten insgesamt 9,1 Millionen Euro. Weitere 2,3 Millionen Euro gehen an Bremerhaven und ebenfalls 2,3 Millionen Euro teilen sich der Landessportbund, der Bremer Fußballverband, die Wilhelm Kaisen Bürgerhilfe, die Volkshilfe Bremerhaven und der Bürgerparkverein.


Trotz der Rücklage wird es kein Geld für größere neue Projekte geben. Bereits im Oktober vergangenen Jahres hat der Senat beschlossen, angesichts der Haushaltsnotlage die Rücklage ausschließlich zur Finanzierung dringend notwendiger Maßnahmen zu nutzen. Die bremischen Fachressorts haben bereits knapp die Hälfte der ihnen jetzt zustehenden Summe von rund 9,1 Millionen Euro fest eingeplant (siehe Anhang, Seite 1). Dazu gehören unter anderem 782.000 Euro für diverse Sportförderprojekte (z.B. Zuschüsse zur Sanierung von Vereinsanlagen, Erwerb von Sportgeräten), die von der Deputation beschlossen aber aufgrund fehlender Wettmittel bisher nicht realisiert werden konnten. Ebenfalls fest zugesagt sind 600.000 Euro für die botanika und 200.000 Euro für das Anpassungskonzept im Bereich stadtteilbezogener Kinder- und Jugendförderung.


Mit der noch zur Verfügung stehenden Summe von 5,2 Millionen Euro will der Senat beispielsweise Mindereinnahmen im Bereich Jugend, Soziales und Gesundheit ausgleichen sowie Tariferhöhungen in Kultureinrichtungen und beim Eigenbetrieb Stadtgrün absichern. 750.000 Euro sind für eine Leichtathletik-Ersatzanlage eingeplant. Sie ist notwendig, damit nach dem Umbau des Weserstadions auch künftig Deutsche Leichtathletikmeisterschaften in Bremen stattfinden können. (siehe Anhang, Seite 2).


Planungssicherheit für die Zukunft schaffen

Die Glücksspieleinnahmen (Lotto, Toto, SUPER 6, Odsett u.a.) sind in den letzten Jahren drastisch zurückgegangen: 2004 betrugen sie noch 10,3 Millionen Euro, 2008 waren es 8 Millionen Euro – ein Rückgang von rund 23 Prozent. Die Bremer Toto und Lotto GmbH geht davon aus, dass damit ein Tiefstand erreicht ist und rechnet mit einer Stabilisierung auf niedrigem Niveau. Seit 2008 können mit Wettmitteleinnahmen nicht nur Vereine, Initiativen und Projekte unterstützt werden, sondern auch staatliche Pflichtaufgaben finanziert werden.


Angesichts der stark schwankenden Wettmitteleinnahmen bestand bisher keine Planungssicherheit für Ressorts und Deputationen. Zu Beginn jedes Jahres war unklar, wie viel Geld zur Verfügung stehen würde. Förderbeschlüsse standen immer unter dem Vorbehalt entsprechender Einnahmen. Deshalb hat der Senat heute beschlossen, für die Jahre 2010/2011 einen festen Betrag im Haushalt einzuplanen – Grundlage sind die 2008 erzielten Einnahmen aus Wettmitteln. Sollten die Glücksspieleinnahmen wider Erwarten in den kommenden zwei Jahren höher ausfallen, gibt es einen entsprechenden Nachschlag. Finanzsenatorin Karoline Linnert zum Vorteil der neuen Regelung: „Die Abhängigkeit von den tatsächlichen Glücksspieleinnahmen entfällt. Gleich zu Beginn des Jahres kann die Summe für notwendige Ausgaben fest verplant werden. Sollten die Glücksspieleinnahmen hinter den Erwartungen zurückbleiben, muss die Lücke vom Gesamthaushalt ausgeglichen werden, wie im Falle sinkender Steuererträge.“


In der PDF-Anlage:Externes Angebot
Seite 1: Mittelverwendung gem. Beschluss des Senats vom 28. Oktober 2008
Seite 2: Mittelverwendung gem. Beschluss des Senats vom 21. April 2009