15.10.2008
Bürgermeister Jens Böhrnsen und Innensenator Ulrich Mäurer begrüßen die Ankündigung der Bundestagsfraktion der SPD vom gestrigen Tage, Änderungen am vorgelegten Entwurf einer Änderung des Grundgesetzes zum Einsatz der Bundeswehr im Innern erzielen zu wollen.
Ulrich Mäurer: „Für einen Einsatz der Bundeswehr im Innern muss am Ende gelten: Wenn ein terroristischer Anschlag aus der Luft oder von See unmittelbar droht, sollen die Bundesländer die Amtshilfe der Bundeswehr in Anspruch nehmen können. Es ist vollkommen klar, dass polizeiliche Mittel allein nicht ausreichen, um Flugkörper oder Schiffe außer Gefecht zu setzen und die große Bedrohung für die Bevölkerung abzuwenden.“
Die vorgesehene Änderung des Grundgesetzes, die über diesen engen Rahmen hinaus-geht, lehnt Senator Mäurer als zu weitgehend ab. Das Vorhaben würde spätestens am Widerstand der Länder im Bundesrat scheitern.
„Die notwendig gewordenen Ausnahmen vom bewährten Grundsatz der Trennung innerer und äußerer Sicherheit müssen präzise im Grundgesetz beschrieben werden. Unsere Verfassung verleiht bewusst den Bundesländern die Aufgabe, die innere Sicherheit zu gewährleisten. Auch in terroristischen Bedrohungslagen muss diese Kompetenzordnung bestehen und darf nicht durch ein Selbsteintrittsrecht des Bundes verwischt werden.“
Bremens Regierungschef, Bürgermeister Jens Böhrnsen, zeigte sich „zufrieden, dass der Kompromiss der Bundesregierung durch die klare Haltung der SPD-Bundestagsfraktion vom Tisch ist“. Böhrnsen: „Der Entwurf hätte im Bundesrat ganz sicher nicht die Zustimmung Bremens gefunden. Mir leuchtet die bewährte Trennung „innere Sicherheit garantiert die Polizei, äußere Sicherheit die Bundeswehr“ nach wie vor ein“.