Die Bremer Straßenbahn AG (BSAG) wird auch in Zukunft Bremens Bürgerinnen und Bürger bewegen. Eine entsprechende Frist für die Bewerbung von potenziellen Konkurrenten ist gestern (9. Februar 2017) abgelaufen. Es wurden keine Anträge zur sogenannten eigenwirtschaftlichen Erbringung der Verkehrsleistung im Stadtverkehr Bremen eingereicht. Verkehrssenator Joachim Lohse freut sich über diesen wesentlichen Schritt zur Sicherung des öffentlichen Stadtverkehrs in Bremen für die kommenden 22,5 Jahre: „Die BSAG ist ein starker Partner für den öffentlichen Nahverkehr in der Stadtgemeinde Bremen“, lautete Lohses Reaktion auf die Nachricht der Genehmigungsbehörde.
Die im November 2016 veröffentlichte sogenannte Vorabbekanntmachung setzt die wesentlichen Ansprüche an den öffentlichen Nahverkehr im Stadtgebiet Bremens sowohl durch Vorgaben an das Angebot an Linien, als auch an die Qualität fest. Mit der Veröffentlichung begann die europarechtlich geregelte Drei-Monatsfrist, in welcher andere Verkehrsunternehmen eigenwirtschaftliche Anträge auf Erbringung der Verkehrsleistung einreichen konnten. Jetzt können sich das Verkehrsressort und der Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen (ZVBN) als Aufgabenträger gemeinsam mit der BSAG auf die Erarbeitung der detaillierten Inhalte des öffentlichen Dienstleistungsauftrages (ÖDLA) konzentrieren. In diesem wird die Zusammenarbeit mit der BSAG für die kommenden 22,5 Jahre geregelt. Wesentliche Kernpunkte des ÖDLA wurden bereits im August 2016 in einem durch das Verkehrsressort, den ZVBN, die BSAG, die Bremer Verkehrsgesellschaft mbH (BVG), dem Betriebsrat der BSAG sowie der Gewerkschaft ver.di unterzeichneten Kontrakt festgelegt.