Der Bundesrat hat sich am heutigen Freitag (10. Februar 2017) mit dem Gesetzentwurf zur „Neuregelung des bundesstaatlichen Finanzausgleichssystems ab dem Jahr 2020 und zur Änderung haushaltsrechtlicher Vorschriften“ befasst.
Bremens Finanzsenatorin Linnert stellte nach der Sitzung in Berlin zufrieden fest: „Das war ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung unseres zentralen finanzpolitischen Vorhabens: Auch diese Beratung hat einmal mehr den Zusammenhalt der Länder bestätigt, die Länder sind sich einig geblieben. Der für Bremens Zukunft wichtige Verhandlungserfolg zwischen den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder und der Bundesregierung vom 8. Dezember 2016 hat Bestand!“ Diese Einigung findet nun Eingang ins Grundgesetz.
Die Finanzsenatorin betonte: „Bei diesem wichtigsten finanzpolitischen Vorhaben der letzten Zeit ging es um eine grundlegende Weichenstellung für die nächsten Jahre. Dabei ging und geht es um mehr als nur ums Geld: Es ging auch darum, wie unsere Schulen ausgestattet sind. Darum, wie unsere Straßen aussehen. Und darum, welche öffentlichen Einrichtungen ihren Betrieb aufrechterhalten können. Kurzum: Es ging um Fragen der öffentlichen Daseinsvorsorge und darum, wie es gelingen kann, gleichwertige Lebensverhältnisse im gesamten Bundesgebiet auch für die Zukunft zu garantieren.“
Im Bundesrat wurden einzelne Regelungen im Gesetzentwurf kritisiert, etwa die offene Frage, nach welchem Regime der Stabilitätsrat in Zukunft die Einhaltung der Schuldenbremse der Länder bewertet. Oder, dass die Bundesregierung die Länder bei der Vergabe von Investitionshilfen für Bildungsinfrastruktur an finanzschwache Gemeinden nicht alleine entscheiden lassen möchte.
Abschließend stellte Linnert fest: „Ich freue mich darüber, dass alle Länder von dieser Einigung profitieren.“ Die Senatorin geht davon aus, dass der weitere Gesetzgebungsprozess bis zum Sommer beendet sein sollte.