Ausschreibung für Verträge für Abfalllogistik und Straßenreinigung startet in den nächsten Wochen
09.02.2017Die an dem Projekt zur Neuorganisation der Abfallentsorgung und Straßenreinigung/Winterdienst ab dem Jahr 2018 (NAS2018) beteiligten senatorischen Ressorts haben sich auf den anzuwendenden Tarifvertrag in den neu zu gründenden operativen Gesellschaften und die Laufzeiten der auszuschreibenden Verträge geeinigt.
In den gemeinsamen GmbHs mit den privaten Partnern wird der zwischen der Gewerkschaft ver.di und dem Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft (BDE) geschlossene Tarifvertrag zur Anwendung kommen, ergänzt um eine finanzielle Zusatzvereinbarung für die private betriebliche Altersversorgung. Die Zusatzvereinbarung sieht vor, dass sich der Arbeitgeber an der privaten betrieblichen Altersvorsorge finanziell beteiligt. Die Leistungsverträge für die Straßenreinigung und Abfalllogistik werden mit zehn Jahren Laufzeit auf den 30.6.2028 befristet. Der Vertrag der Straßenreinigung enthält ein Sonderkündigungsrecht zum 30.6.2023 zugunsten der Stadt, um eine mögliche Rekommunalisierung in der nächsten Legislatur zu ermöglichen. Darüber hinaus gilt, wenn der private Dritte der Leistung eines Nachunternehmers oder sonstigen Dritten bedient, das Tariftreuegesetz.
"Wir setzen mit der Einigung zentrale politische Anliegen der Koalition für die Neuordnung der Abfallwirtschaft und Straßenreinigung um", so Umwelt-Staatsrat Ronny Meyer. "Mit dem erweiterten Tarifvertrag BDE führen wir einen für die Branche guten, sozialen und zugleich wettbewerbsfähigen Tarifvertrag ein, der eine Grundlage auch für stabile Gebühren sein kann. Mit gleichen Vertragslaufzeiten für Abfalllogistik und Straßenreinigung wollen wir den Kreis der möglichen Bieter erweitern. Dies kann kostensenkend wirkend. Gleichzeitig sichern wir mit dem Sonderkündigungsrecht die politischen Vorgaben ab."
Mit der Laufzeit und der Tariffrage sind die letzten wichtigen Bausteine der Ausgestaltung nun politisch geklärt. Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr wird jetzt die Vergabeunterlagen finalisieren und in den nächsten Wochen das europaweite Ausschreibungsverfahren starten. Mit Ergebnissen ist im Herbst zu rechnen.
Der Senat plant die Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts, die 49,9 Prozent der Anteile an den gemeinsamen Gesellschaften mit privaten Partnern halten wird. Diese werden den operativen Betrieb der Abfalllogistik und Straßenreinigung organisieren. Bereits zum 1.7.2018 wird die Anstalt den Betrieb der Recycling-Stationen und die Durchführung der Straßenreinigung in Bremen-Nord operativ übernehmen. Bereits am Montag (23. Januar 2017) haben sich die Freie Hansestadt Bremen und die Gewerkschaft ver.di auf einen Tarifvertrag für die Überleitung von Beschäftigten vom Senator für Umwelt, Bau und Verkehr sowie dem Umweltbetrieb Bremen in die geplante Anstalt des öffentlichen Rechts (AÖR) für die Abfallwirtschaft und Stadtreinigung geeinigt.