07.08.2008
Fast jeder, der beruflich mit Chemikalien zu tun hat, ist von der neuen REACH-Verordnung betroffen. REACH bedeutet Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals. Die Verordnung der EU gilt sowohl für Hersteller und Importeure als auch für Verwender.
Aufgrund dieser europäischen Chemikalienverordnung müssen Chemikalien, bevor sie in den Verkehr gebracht werden, registriert werden. Für alte Stoffe können Übergangsfristen genutzt werden, sofern sie vorregistriert wurden. Diese Vorregistrierung ist nur noch bis zum 30. November 2008 möglich. Sie erfolgt kostenlos auf elektronischem Wege bei der Europäischen Chemikalienagentur ECHA und verpflichtet nicht zur späteren Registrierung. Bei der Vorregistrierung müssen nur wenige Daten mitgeteilt werden, wie Firmenanschrift sowie Namen und Mengen der Stoffe. Achtung: Wer die Vorregistrierung versäumt, darf ab dem 1. Dezember 2008 die Chemikalien nicht mehr verkaufen oder aus einem Staat, der nicht zur EU gehört, importieren. Hiervon betroffen sind auch Verwender von Chemikalien. Verpasst nämlich der Lieferant diese Frist, so sind die Produkte möglicherweise nicht mehr erhältlich. Verwender von chemischen Produkten sollten sich daher umgehend bei ihrem Lieferanten erkundigen, ob er die Vorregistrierung vorgenommen hat.
Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen begleitet aktiv die Umsetzung von REACH und berät Betriebe, damit sie erkennen, was die Vorschrift für sie bedeutet und welche Verpflichtungen sie erfüllen müssen. Ansprechpartner: Dr. Boris Klein, Gewerbeaufsicht des Landes Bremen, Tel.: 0471-95256-0, E-mail: boris.klein@gewerbeaufsicht.bremen.de.
Weitere Informationen: www.reach-info.de, www.reach-helpdesk.de.