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Der Senator für Inneres und Sport

Wie leben die Menschen in Bremen? - Haushaltsbefragung „Mikrozensus 2017“ startet im Januar

09.01.2017

Das Statistische Landesamt teilt mit:

Auch in diesem Jahr wird im Land Bremen wie im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung, durchgeführt. Befragt wird ein Prozent der Bevölkerung, in Bremen und Bremerhaven sind das die Mitglieder von insgesamt 3.600 Haushalten.

Mit Jahresbeginn 2017 und dann gleichmäßig auf alle Wochen des Jahres verteilt, erhalten ausgewählte Haushalte Post vom Statistischen Landesamt Bremen. Darin wird der Besuch eines geschulten Erhebungsbeauftragten schriftlich angekündigt und gleichzeitig ausführliches Informationsmaterial zum Mikrozensus übergeben. Die Auswahl der Haushalte ist zufällig und basiert auf einem objektiven mathematisch-statistischen Verfahren.

Die Befragung zum Mikrozensus erfolgt grundsätzlich persönlich durch insgesamt 30 vom Statistischen Landesamt Bremen eingesetzte Erhebungsbeauftragte, die sich durch einen Interviewer-Ausweis legitimieren können. In dem persönlichen Gespräch geben die Interviewer die Angaben direkt in den mitgebrachten Laptop ein. Dies ist die einfachste und zeitsparendste Art der Auskunftserteilung. Wenn es gewünscht wird, kann alternativ selbst ein Fragebogen ausgefüllt werden.

Gesetzliche Grundlage für die Befragung ist das Mikrozensusgesetz (MZG). Dieses wurde neu geregelt, die Änderungen gelten ab 2017. Ziel der Neuregelung sind die Verringerung des Befragungsaufwandes der Auskunftspflichtigen, Kostenreduktion und die Erfüllung nationaler und internationaler Datenbedarfe. Deshalb wurden bislang eigenständige Haushaltserhebungen in den Mikrozensus integriert. So sind jetzt nicht nur die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union (LFS), sondern auch die Erhebungen zu den Einkommens- und Lebensbedingungen ("Leben in Europa" - EU-SILC) und zu der Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) feste Erhebungsteile des Mikrozensus.

Daten zum Mikrozensus wurden erstmals im Jahre 1957 erhoben, seit 1968 ist die Arbeitskräftestichprobe der Europäischen Union in den Mikrozensus integriert. Die Mikrozensusdaten liefern seit fast 60 Jahren eine wichtige Grundlage für Entscheidungen in der Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik.

Die Befragung besteht aus einem Kern- und einem Zusatzprogramm. Im Kernprogramm wird nach Personenangaben, Haushaltsbeziehungen, Erwerbsbeteiligung, Erwerbstätigkeit, Arbeitssuche, Ausbildung und Lebensunterhalt gefragt. Darüber hinaus gibt es wechselnde Schwerpunktthemen – in diesem Jahr sind es Schichtarbeit, Gesundheit und Rauchgewohnheiten. Die Themen Wohnsituation, Krankenversicherungsschutz, Pendeln zur Arbeits- bzw. Ausbildungsstätte und Gesundheit werden im Abstand von vier Jahren im Zusatzprogramm der EU-Arbeitskräftestichprobe erfragt und sollen aktuell auftretende Themen im Zusammenhang mit dem Arbeitsmarkt abdecken. 2017 wird der Vergleich von Selbstständigen und abhängig Beschäftigten erhoben.

Für den überwiegenden Teil der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht gilt als erfüllt, wenn die Fragen für alle Haushaltsmitglieder wahrheitsgemäß und vollständig beantwortet worden sind.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet.

Das Statistische Landesamt Bremen bittet alle Haushalte, die im Laufe des Jahres 2017 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

Weitere Auskünfte erteilt:
Joanna Ronowski
Telefon: (0421) 361 2276
E-Mail: mikrozensus@statistik.bremen.de