Nach umfangreichen Vorarbeiten und Abstimmungen zwischen Behörden, Reederei, Versicherern und Ladungsbeteiligten wird derzeit davon ausgegangen, dass Mitte der nächsten Woche (2.KW 2017) die operativen Tätigkeiten zur Abarbeitung der Schadenslage aufgenommen werden können.
Während der im Falle einer Havarie üblichen und umfangreichen Schadensbesichtigungen durch die Ladungsbeteiligten, die heute Abend (6. Januar 2017) um 18 Uhr beendet sein werden, wurden in dieser Woche die Rahmenbedingungen festgelegt und Konzepte erstellt, die eine sichere und umweltgerechte Schadensbearbeitung ermöglichen. Dabei werden Aspekte der Arbeitssicherheit, des Abfallrechts und der komplexen Arbeitsvorgänge beim Bergen der Ladung berücksichtigt. Derzeit wird davon ausgegangen, dass ab Mittwoch mit der Entladung der unbeschädigten Fahrzeuge begonnen werden kann, Landflächen für beschädigte Ladung bereitgestellt werden und die für die Bergung notwendigen Geräte zur Verfügung gestellt werden.
Über ein Ende der Entladung kann derzeit keine belastbare Aussage getroffen werden. Die Schadenshöhe wird sich erst nach einer Besichtigung durch entsprechende Sachverständige bewerten lassen. Die Reederei beabsichtigt die unbeschädigte Ladung mit einem anderen Schiff weiter zu transportieren. Die zuständigen Behörden begleiten die Schadensbearbeitung und die erforderlichen Reparaturarbeiten auf dem Schiff.