Unterlagen können zwischen den Feiertagen abgeben werden
19.12.2016In der Zeit von Dienstag, 27. Dezember 2016, bis Freitag, 30. Dezember 2016 ist die Beratungsstelle für Wohngeld- und Wohnberechtigungsscheine (B-Schein) geschlossen. Das Personal am Empfang im Nebengebäude (Contrescarpe 72) nimmt in diesem Zeitraum jedoch Anträge und Unterlagen für Wohngeld- und B-Scheine an. Es findet während dieser Zeit jedoch keine fachliche Beratung statt. Die Unterlagen können alternativ auch in den Briefkasten vor dem Eingang der Wohngeldstelle (Contrescarpe 73) eingeworfen werden. Unterschriebene Anträge, die der Poststelle bis spätestens 2. Januar 2017 um 6 Uhr vorliegen, gelten als im Dezember 2016 eingegangen. Zur Fristwahrung kann ein formloser Antrag abgegeben werden. Antragsformulare sind am Empfang erhältlich. Ab Montag, 2. Januar 2017, ist die Wohngeldstelle wieder zu den gewohnten Zeiten geöffnet.