25.03.2008
Senat für Änderung des Beamtengesetzes
Die Berufstätigkeit endet für Polizeibeamtinnen und –beamte bisher mit dem sechzigsten Lebensjahr. Der Senat hat sich heute (25.3.2008) für eine Änderung des Beamtengesetzes ausgesprochen, damit die Dienstzeit auf freiwilliger Basis um maximal fünf Jahre verlängert werden kann. „Wir kommen damit einem Wunsch aus den Reihen der Beschäftigten nach“, erklärt Finanzsenatorin Karoline Linnert. Sie betont, dass die neue Regelung keinen Einfluss auf die beschlossenen Neueinstellungen hat: „Es bleibt dabei: In dieser Legislaturperiode werden in Bremen 260 angehende Polizistinnen und Polizisten eingestellt und in Bremerhaven 52.“
Die flexible Pensionsgrenze bietet aus Sicht vieler Betroffener zwei Vorteile: Sie bekommen länger ihr volles Gehalt und können die Pensionsansprüche aufstocken. Gerade Frauen kommen häufig wegen längerer Berufspausen oder Teilzeitbeschäftigung nicht auf den höchsten Pensionssatz (knapp 74 Prozent vom letzten Gehalt).
„Eine verbindliche Anhebung der Altersgrenze wollen wir nicht“, betont Karoline Linnert. „Es gibt gute Gründe für die Pension ab 60 Jahre. Die gesundheitliche Belastung ist besonders hoch. Nur wer sich fit genug fühlt und länger arbeiten möchte, soll die Möglichkeit dazu bekommen. Die Entscheidung sollen die Betroffenen selbst fällen, das erhöht die Motivation.“
Die finanziellen Auswirkungen sind nur sehr grob abzuschätzen. Mit zusätzlichen Kosten zwischen 100.000 und 150.000 Euro jährlich ist zu rechnen. „Dafür werden wir die Kompetenzen und Fähigkeiten der erfahrenen Polizistinnen und Polizisten länger nutzen können. Angesichts der angespannten Personallage in den Revieren eine gute Option.“