14.03.2008
Achtung Redaktionen: Korrektur
Das Amt für Soziale Dienste hat in der Stadtgemeinde Bremen die Aufgabe, die Wahl von Jugendschöffen für die Amtsgerichtsbezirke Bremen und Bremen-Blumenthal und die Jugendkammer beim Landgericht Bremen umzusetzen. Dies betrifft die Geschäftsjahre 2009 bis 2013. Interessierte Bremer Bürgerinnen und Bürger, die am 1. Januar 2009 das 25. Lebensjahr vollendet und das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können sich dazu bewerben. Die Bewerber sollen erzieherisch befähigt und in der Jugenderziehung erfahren sein. Das Schöffenamt kann nicht ausüben, wer als Folge eines Richterspruches die Berechtigung zur Bekleidung eines öffentlichen Amtes verloren hat oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten verurteilt worden ist.
Antragsformulare können unter www.soziales.bremen.de/info/jugendschoeffen heruntergeladen werden. Es gibt sie auch beim Amt für Soziale Dienste, Hans-Böckler-Straße 9, 28217 Bremen, Tel. 3617379 . Dorthin sind auch die Bewerbungen zu senden, z. Hd. Heike Schröder.
Damit korrigiert das Amt seine ursprüngliche Aussage. Die Bewerbungsunterlagen gibt es n i c h t beim Statistischen Landesamt.
Die Redaktionen werden herzlich gebeten, diese Korrektur zu veröffentlichen, beziehungsweise diese neue Fassung zu verwenden. Vielen Dank.