14.03.2008
Breiter Konsens in der Frage der Pflegestützpunkte angestrebt
Der Bundestag hat heute (14. März 2008) das Gesetz zur Weiterentwicklung der Pflegeversicherung mit wesentlichen Änderungen zur Pflegeberatung und mit verbesserten Betreuungsleistungen insbesondere auch für Demenzkranke beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2008 in Kraft und sieht auch vor, dass die Länder bestimmen, ob sogenannte Pflegestützpunkte von den Pflegekassen und Krankenkassen einzurichten sind. Wie diese Pflegestützpunkte ausgestaltet werden, ist dann vertraglich zwischen den Kommunen und den Kassen als Leistungsträger gemeinsam zu vereinbaren.
Bremens Sozial- und Gesundheitssenatorin Ingelore Rosenkötter begrüßte die Pflegereform und betonte: "Wir wollen die Chance zu einer verbesserten Beratung und Begleitung der pflegebedürftigen Menschen und ihrer Angehörigen nutzen. Vor einer endgültigen Festlegung auf Pflegestützpunkte werden wir selbstverständlich mit den Pflegekassen und den Pflegeanbietern sprechen. Denn die Pflegestützpunkte sollen nicht nur gut beraten, sondern auch die Hilfen koordinieren, Doppelstrukturen abbauen und Lücken ausfüllen. Das geht am besten, wenn alle an einem Strang ziehen." Ziel sei es, einen breiten Konsens in dieser Frage zu erreichen.
In Bremen sind rund 16.000 Menschen und in Bremerhaven sind circa 4.000 Menschen pflegebedürftig.