21.09.2007
Mindestlohnantrag an Ausschüsse überwiesen
Der Bundesrat hat heute (21.09.07) den Antrag Bremens zum gesetzlichen Mindestlohn und den Gesetzentwurf, den Bremen als Mitantragsteller zusammen mit Rheinland-Pfalz eingebracht hatte, zur weiteren Beratung an die Ausschüsse überwiesen. Bürgermeister Jens Böhrnsen machte deutlich, „dass die Debatte über den Mindestlohn in der Postdienstleistungsbranche der vergangenen Tage erneut gezeigt hat, dass die Zeit der Trippelschritte oder der kurzen Bocksprünge endlich beendet werden muss. Wir wollen Schluss machen mit dem entwürdigenden Widerspruch „Arm trotz Arbeit“.
Jens Böhrnsen weiter: „Leider müssen wir zur Kenntnis nehmen, dass die grundgesetzlich geschützte Tarifautonomie nicht mehr die Gewähr bietet, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Hungerlöhne der Vergangenheit angehören. Aus den Grundwerten unseres Grundgesetzes folgt, dass jeder Mann und jede Frau in Würde arbeiten können muss. Dazu gehört, dass man von einer Vollzeittätigkeit ein menschenwürdiges Leben finanzieren können muss“.
Der Gesetzentwurf geht den Weg, dass eine Mindestlohnkommission eingerichtet wird, die – paritätisch zusammengesetzt – jährlich einen Vorschlag für die Höhe des Mindestlohnes erarbeiten soll. Unter derzeitigen Bedingungen ist die Untergrenze von 7,50 € als angemessen.
Jens Böhrnsen: „Mit dieser Feststellung eröffnet der Bundesrat die Möglichkeit, der scheinheiligen Debatte über Cent-Beträge einen Riegel vorzuschieben. Allzu leicht werden Vorschläge unter 7,50 Euro eingebracht, um sich als kerniger Marktwirtschaftler zu profilieren. Und genauso leicht fällt es offensichtlich, mit Forderungen oberhalb von 7,50 Euro einen Maßstab für Gerechtigkeitsvorstellungen vorzugaukeln: je mehr Cent, desto sozialer. Um aus dieser unproduktiven politischen Spirale herauszukommen, orientieren wir uns an einem objektiven Maßstab."
Deshalb liegt dem Vorschlag Bremens die nachprüfbare Herleitung aus dem sogenannten Medianeinkommen zugrunde, das für Vollzeitbeschäftigte im Jahre 2002 in Westdeutschland 2.563 € im Monat betrug. Unter der Annahme, dass die Hälfte dieses Betrages das Mindeste sein soll, was an Vollzeitarbeitseinkommen verdient werden muss, ergibt sich ein Stundenlohn von rund 7,50 €, wenn eine 38,5 Stundenwoche unterstellt wird.
Jens Böhrnsen abschließend: „Es ist leider traurige Wirklichkeit: Weder die Tarifparteien noch die tarifgebundenen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verwirklichen das Prinzip existenzsichernder Bezahlung verbindlich und flächendeckend. Dieser Zustand darf nicht länger hingenommen werden.“