20.09.2007
Mit einer Bundesinitiative will Bremens Jugend- und Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter erreichen, dass für Kinder aus Familien mit Bezug von Arbeitslosengeld II zusätzlich einmalige Leistungen übernommen werden. Dazu zählen Zuschüsse zu den Kosten der Einschulung, zu den Kosten für besondere Anlässe wie Konfirmation oder Kommunion, für Kita- und Schulausflüge sowie für Nachhilfeunterricht.
Zur aktuellen Debatte um Kinderarmut sagte Ingelore Rosenkötter heute (20.9.2007): „Wir haben erste Gespräche mit anderen Ländern und dem Bundesministerium geführt und es zeigt sich, dass wir in dieser Frage durchaus Bündnispartner haben.“
Mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe wurden nach Angaben der Senatorin die früheren einmaligen Leistungen in den Regelsatz aufgenommen. Dieser wurde damit um rund 20 Prozent erhöht. Allerdings sind die Leistungen für Kinder nicht nach deren spezifischen Bedarfen berechnet, sondern stellen lediglich einen prozentualen Anteil des Regelsatzes für Erwachsene dar. Besondere Kosten für Kinder, die zum Beispiel durch Kleidung, Schulausstattung, aber auch für Spielsachen entstehen, sind somit nicht berücksichtigt. Senatorin Ingelore Rosenkötter: „Wir brauchen eine Überprüfung der Regelsätze für Kinder. Die derzeitige Unterstützung von 207 Euro im Monat schützt Kinder nicht vor Armut.“
Als eine Sofortmaßnahme gegen Kinderarmut fordert die Senatorin, dass einmalige Leistungen für Kinder wieder aufgenommen werden. „In der Praxis hat sich herausgestellt, dass die pauschalierten Leistungen des Arbeitslosengeldes II insgesamt doch so gering sind, dass ein „Ansparen“ für besondere Ausgaben schwer möglich ist. Darüber hinaus gibt es Familien, bei denen wir nicht sicher sind, ob die für Kinder gedachten Leistungen auch für die Kinder eingesetzt werden. Wir möchten die einmaligen Leistungen für Kinder deshalb als Gutscheinsystem gestalten.“
Ingelore Rosenkötter betonte in diesem Zusammenhang, eines der wichtigsten Ziele der Bremer Regierungskoalition sei die Bekämpfung der Kinderarmut. Dies geschehe auf unterschiedlichen Wegen. „Im Rahmen unserer kommunalen Verantwortung wollen wir insbesondere das Betreuungsangebot verbessern. Wir sehen hierin – vor allem, wenn wir ein besonderes Augenmerk auf sozial benachteiligte Stadtteile legen – einen wirksamen Beitrag zur Förderung von Kindern“, so die Senatorin.
Konkret bedeute dies, dass die Betreuungszeiten ausgeweitet, Ferien-Betreuungsangebote für alle Kinder gemacht und gerade in sozial benachteiligten Stadtteilen die personelle Ausstattung in den Kindergärten verbessert werden sollen.