Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Studiengebühren: Senatorin für Bildung und Wissenschaft erwartet Klarheit durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Die Senatorin für Kinder und Bildung

Studiengebühren: Senatorin für Bildung und Wissenschaft erwartet Klarheit durch Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

17.09.2007

Das Bremer Studienkontengesetz von Oktober 2005 sieht ein gebührenfreies Erststudium für Bremer Landeskinder vor. Es verpflichtet Studierende, die ihren Wohnsitz außerhalb des Landes Bremen haben, zur Zahlung von Studiengebühren ab dem 3. Semester in Höhe von 500 Euro pro Semester. Drei Studierende der Universität Bremen mit Wohnsitz außerhalb Bremens klagten gegen diese Regelung und bekamen im Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht im Sommer des Vorjahres vorläufig Recht.
Die 6. Kammer des Verwaltungsgerichtes hat in der heutigen Hauptverhandlung (17.09.2007) das Verfahren erst einmal ausgesetzt. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe soll nun prüfen, ob das Bremer Studienkontengesetz gegen den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 Absatz 1, und Artikel 11 und 12, (Freizügigkeit und Ausbildungsfreiheit) des Grundgesetzes verstößt.
Die Koalitionsparteien haben sich im Koalitionsvertrag für eine Gebührenfreiheit des Erststudiums aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen ausgesprochen.
Die Senatorin für Bildung und Wissenschaft verweist darauf, dass die Bremer Hochschulen nach wie vor eine hohe Ausbildungsleistung für andere Bundesländer erbringen. Die unterschiedliche Höhe des Studienguthabens der Studentinnen und Studenten entsprechend ihres Hauptwohnsitzes sei daher gerechtfertigt.