Die Deputation für Gesundheit hat in ihrer heutigen Sitzung (18. August 2016) den Jahresbericht der Gewerbeaufsicht des Landes Bremen zur Kenntnis genommen.
Gesundheitssenatorin Prof. Dr. Eva Quante-Brandt dazu: "Auch in diesem Jahr unterstreicht die Gewerbeaufsicht mit ihrem Jahresbericht die Breite ihres Aufgabenspektrums, das den Arbeits- und Umweltschutz wie auch den technischen Verbraucherschutz umfasst.
Durch eine gezielte Marktüberwachung trägt die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen maßgeblich dazu bei, dass Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte den hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen." Mit gezielten Aktionen, zum Beispiel durch eine enge Zusammenarbeit mit dem Zoll oder Überwachung des Internethandels, soll verhindert werden, dass gefährliche Produkte noch vor dem Vertrieb auf den Markt kommen.
Betrieblicher Arbeits- und Gesundheitsschutz
Im Rahmen der Überprüfung des Arbeitsschutzes suchte die Gewerbeaufsicht im vergangenen Jahr insgesamt 1087 Betriebe auf, um die ordnungsgemäße Umsetzung der Arbeitsschutzbestimmungen in den Betrieben im Sinne der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu überprüfen.
Bei der Kontrolle des betrieblichen Arbeitsschutzes verfolgte das Amt auch in diesem Jahr einen risikoorientierten Ansatz bei der Auswahl der zu kontrollierenden Betriebe. Ziel dieser zwischen den Ländern abgestimmten Vorgehensweise ist es, vordringlich jene Betriebe mit einem hohen Gefährdungspotential zu überwachen. Insgesamt wurden 172 Betriebe einer Systemkontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass der Anteil der Betriebe mit einer geeigneten Arbeitsschutzorganisation wie im Vorjahr bei rund 33 Prozent lag. Zu diesem Ergebnis tragen insbesondere Mängel bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen und Umsetzung der erforderlichen Schutzmaßnahmen bei. 63 Prozent der Betriebe haben entweder keine oder eine nicht angemessene Gefährdungsbeurteilung.
Senatorin Quante-Brandt: "Unser Ziel ist es, mehr Unternehmen dahin zu bringen, im Rahmen einer systematischen und umfassenden Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes das Arbeitsschutzrecht umzusetzen und eine Präventionskultur zu entwickeln."
Technischer Verbraucherschutz – Sichere Produkte in Bremen
Verbraucher sehen sich immer größeren Konsumgefahren ausgesetzt, die aus den komplexer werdenden Technologien, Verbrauchsgütern und Geschäftsmethoden sowie dem internationalen Handel resultieren. Ein wesentliches Element des Verbraucherschutzes ist dabei die Überprüfung von technischen Produkten im Hinblick auf den angemessenen Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher.
Im Berichtsjahr lag ein Schwerpunkt der Prüfung in der Überwachung von LED- und CFL-Leuchtmitteln (Compact Fluorescent Light). Dabei wiesen 70 Prozent der untersuchten Produkte Kennzeichnungsmängel, fehlende oder mangelhafte Warn- und Sicherheitshinweise sowie ungenügende Gebrauchsanleitungen auf.
Auch die Sicherheit von Spielzeug wird stetig überprüft, da europaweit ein hoher Anteil von gefährlichen technischen Mängeln bei Spielzeug gemeldet wird. In 2014 wurden insbesondere Groß- und Einzelhändler in der Stadt Bremen und auf Volksfesten überprüft. Ein besonderes Augenmerk galt dabei Produkten, die nicht sofort als Spielzeug erkennbar sind, zum Beispiel kleine Plüschtiere, die an Schlüsselanhängern angebracht werden. Im Ergebnis wiesen 75 Prozent der Merchandisingprodukte und 63 Prozent der Schlüsselanhänger Mängel auf. Ein Drittel der Produkte wiesen dabei gefährliche technische Mängel auf. Die Händler mussten die Produkte umgehend aus dem Verkauf nehmen.
In 2015 wurde die Nachhaltigkeit und Wirksamkeit dieser Aktion überprüft. Fazit: Waren im Jahr zuvor nur 30 Prozent der Produkte mängelfrei, waren es 2015 schon 65 Prozent. Weniger als zehn Prozent der Produkte wiesen gefährliche technische Mängel auf. Offensichtlich haben die vermehrten Kontrollen zu einer Verbesserung der Qualität geführt. Dass solche Produkte inzwischen kaum noch auf dem Markt sind, ist das Ergebnis der Arbeit der Gewerbeaufsicht.