Zum 1. August 2016 werden die BAföG-Sätze um sieben Prozent angehoben. Für Studierende, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, steigt der Förderhöchstsatz sogar um etwa 9,7 Prozent - auf bis zu 735 Euro. Angehoben um sieben Prozent werden auch die Einkommensfreibeträge der Eltern. Mit den Neuerungen könnte es etwa 110.000 BAföG-Berechtigte mehr geben. Wer BAföG erhält, kann jetzt auch anrechnungsfrei mehr dazu verdienen: Minijobber haben ab sofort monatlich eine Freigrenze von 450 Euro. Der Freibetrag des Vermögens der Studierenden wird von 5.200 Euro auf 7.500 Euro angehoben. Für BAföG-Berechtigte mit Nachwuchs gibt es für jedes Kind jetzt einheitlich 130 Euro.
Die Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz Prof. Dr. Eva Quante-Brandt: "BAföG ist eine der wichtigsten Säulen sozialdemokratischer Politik für Chancengerechtigkeit im Bildungssystem. Es freut mich sehr, dass wir uns auf Bundesebene durchgesetzt haben und nun die BAföG-Sätze zum 1. August 2016 deutlich steigen und rund 100.000 mehr Menschen BAföG beantragen können. Studierende - und solche die es werden wollen - sollten sich beim Studentenwerk über die neuen Möglichkeiten beraten lassen. - Als Nächstes wollen wir das BAföG den neuen Lebenswirklichkeiten von Studierenden anpassen: gerade für ältere Studierende, die vorher einen Beruf erlernt haben, müssen wir die Fördermöglichkeiten verbessern."
Ansprechpartner für die Medien bei der Senatorin Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz ist Christina Selzer, Tel. (0421) 361-2082