Im Eilverfahren zur Schließung des Verkehrslandeplatzes Bremerhaven vor dem Oberverwaltungsgericht Bremen stimmte die Freie Hansestadt Bremen heute (18.03.2016) dem gerichtlichen Vergleichsvorschlag zu. Dieser besagt zusammengefasst, dass zunächst weder Flugbetrieb noch Veränderungen an den dem Flugbetrieb dienenden Anlagen zulässig sind. Stimmt auch der AERO-Club dem Vergleichsvorschlag zu, dauert der „eingefrorene Zustand“ an, bis wasserseitig bauliche Maßnahmen erfolgen, die – in den Worten des Gerichts - unmittelbar das Ziel einer durchgängigen Errichtung der Randdämme verfolgen. Parallel bemüht sich die Freie Hansestadt Bremen weiterhin um eine außergerichtliche Einigung mit dem AERO-Club.