Mit der bundesweiten Aktion "Gewalt gegen Frauen beenden. Frauenhausfinanzierung bundesweit sichern!" machen derzeit Frauenhäuser bundesweit auf ihre unsichere Finanzierung aufmerksam. Ein Kampagnenbus, der derzeit durch alle 16 Bundesländer tourt, war am Dienstag, 23. Februar 2016, auf dem Marktplatz in Bremen. Der Bremer Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen und Mädchen – darin sind die hiesigen Einrichtungen, die für von Gewalt betroffene Frauen und Mädchen Anlaufstelle sind, vertreten – unterstützte gemeinsam mit der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau (ZGF) die Aktion und machte auf dem Marktplatz auf die Situation in Bremen aufmerksam.
Zentrale Forderung der Frauenhäuser ist, dass für alle gewaltbetroffenen Frauen und ihre Kinder ein schneller, kostenfreier und unbürokratischer Zugang zu Schutz und Unterstützung in einem Frauenhaus gewährleistet ist – unabhängig von Einkommen, Wohnort, Aufenthaltsstatus oder einer möglichen Behinderung. Dafür müssen Frauenhäuser einzelfallunabhängig, bedarfsgerecht und verlässlich finanziert werden.
Praxis in Bremen ist unzureichend: Finanzierung per Tagessatz
Wie Frauenhäuser finanziert werden, ist je nach Bundesland unterschiedlich geregelt. In einigen Ländern werden Frauenhäuser über Tagessätze finanziert, so auch in Bremen. Das heißt, die Frauenhäuser bekommen eine Pauschale pro Tag und für die Frauen, die Schutz suchen. Das gilt aber nur für Frauen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben. Studentinnen oder gut situierte Frauen müssen ihren Schutz selbst bezahlen bzw. die Frauenhäuser bleiben hier auf den Kosten sitzen. Bremen hat die Situation durch einen vorübergehend gezahlten Sockelbetrag für "nicht finanzierte Frauen" etwas verbessert – dieser reicht aber nicht aus. "Tatsächlich brauchen die Frauenhäuser eine verlässliche und dauerhafte Finanzierung", erklärt Landesfrauenbeauftragte Ulrike Hauffe, "denn derzeit bekommen sie nur Geld, wenn Frauen hier Schutz suchen. Schutzräume mit qualifiziertem Personal müssen aber grundsätzlich und unabhängig von aktuellen Belegungszahlen vorgehalten werden."
Laut Koalitionsvertrag soll die Finanzierung auf den Prüfstand. Dies fordern auch der Bremer Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen und Mädchen und die ZGF. Alle von Gewalt betroffenen und bedrohten Frauen und deren Kinder – egal ob einheimisch oder ortsfremd – sollen zu jeder Tages- und Nachtzeit, unbürokratisch und unabhängig von der finanziellen und leistungsrechtlichen Situation Schutz in einem Frauenhaus finden können, keine Frau als Selbstzahlerin an den Kosten für ihre Flucht ins Frauenhaus beteiligt werden. Außerdem fordern die Einrichtungen, dass der bürokratische Aufwand für alle Beteiligten reduziert werden muss. Für den Arbeitskreis betont Maria Schnackenburg vom AWO-Frauenhaus: "Die Frauenhäuser agieren schon jetzt am Rand ihrer Möglichkeiten. Wenn wir Gewalt gegen Frauen ächten und es ernst meinen damit, müssen wir auch dafür sorgen, dass Gewaltopfer Schutz finden können – und können die Schutzräume nicht sich selbst überlassen. Inzwischen suchen auch viele Flüchtlinge Schutz in den Bremer Einrichtungen: ein weiterer dringender Grund, hier endlich tragfähige Lösungen zu finden." Derzeit gibt es in Bremen drei Frauenhäuser, in Bremerhaven Notwohnungen mit ambulanter Beratung.
Der Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen und Mädchen
Zum Arbeitskreis Gewalt gegen Frauen und Mädchen gehören: Arbeitsstelle gegen Diskriminierung und Gewalt (ADE), AWO Fachdienst Migration, Betreuung für Betroffene von Menschenhandel und Zwangsprostitution (BBMeZ), AWO Frauenhaus, Autonomes Frauenhaus Bremen, Frauenhaus Bremen-Nord, Frauengesundheit in Tenever (FGT), Gesellschaft für integrative soziale Beratung und Unterstützung mbH (GISBU Bremerhaven), Mädchenhaus Bremen e.V., Neue Wege e.V., Schattenriss e.V., Vielfalt e.V., Stalking-Kit, Kriseninterventionsteam Stalking und häusliche Gewalt, Therapie und Krisenberatung für Frauen und Kinder e.V., Weißer Ring e.V. Der Arbeitskreis trifft sich regelmäßig auf Einladung der Bremischen Zentralstelle für die Verwirklichung der Gleichberechtigung der Frau.
Ansprechpartnerinnen aus dem Arbeitskreis:
Frauenhaus der AWO: Maria Schnackenburg, Telefon: 0421-239 611
Bremer Frauenhaus: Karin Schmidt, Kirsten Tandecki, Telefon : 0421-349573