Das Statistische Landesamt teilt mit:
09.02.2016Beim Sozialgericht Bremen wurden 2015 fast 4.400 Verfahren eröffnet und 4.600 erledigt. Für die Hälfte der erledigten Verfahren sind Angelegenheiten nach dem SGB II der Anlass. Insgesamt wurden 2015 3.127 Klageverfahren neu eröffnet und 3.374 erledigt, während am Jahresende noch 5.114 unerledigte Klageverfahren übrig blieben. Bei den Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz (einschließlich sonstige Verfahren) gab es 1.244 Neuzugänge und 1.233 erledigte Verfahren sowie am Jahresende 2015 noch 90 offene Verfahren.
Kläger und Klägerinnen bzw. Antragstellerinnen und Antragsteller waren fast immer Versicherte oder Leistungsberechtigte. Verfahren vor dem Sozialgericht sind zulässig, wenn Einsprüche gegen Verwaltungsakte oder gegen Widerspruchsbescheide der Sozialversicherungsträger oder der zuständigen Behörden keinen Erfolg hatten.
Mehr als ein Drittel der erledigten Klageverfahren wurde durch eine Rücknahme der Klage beendet. Andere Erledigungsarten traten weniger häufig auf, eine Entscheidung (Endurteil oder Gerichtsbescheid) wurde bei 661 Fällen (20 Prozent) getroffen. Die durchschnittliche Dauer je Klageverfahren betrug 17,4 Monate.
Für die Beweiserhebung wurde in 273 Klageverfahren ein Gutachten und in 65 Verfahren mehrere Gutachten in Auftrag gegeben, während in 90 Prozent der erledigten Klageverfahren keine Beweiserhebung durch Erstattung eines Gutachtens erfolgte.
41,4 Prozent der erledigten Klageverfahren und 75,1 Prozent der erledigten Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz betrafen Angelegenheiten nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), in dem die Grundsicherung für Arbeitssuchende geregelt wird.
Anfang 2009 ging in Bremen die Zuständigkeit für die sogenannten Hartz-IV-Verfahren (Sozialhilfestreitigkeiten nach SGB II und SGB XII) auf die Sozialgerichtsbarkeit über. Im Gegensatz zu den anderen Ländern lag in Bremen die Zuständigkeit für diese Verfahren bis 2008 bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit. In der Folge hat sich der Geschäftsanfall für das Sozialgericht Bremen gegenüber den Vorjahren stark erhöht, bis heute wirkt sich dies auf die Zahl der unerledigten Verfahren aus.
Bei den übrigen erledigten Klageverfahren handelte es sich u. a. um Streitigkeiten mit der Rentenversicherung (466) und der Krankenversicherung (274), Feststellung der Behinderung nach SGB IX (267), Sozialhilfe nach SGB XII (256), Unfallversicherung (210) und Angelegenheiten der Bundesagentur für Arbeit (165).
Beim Sozialgericht Bremen waren Ende 2015 insgesamt 16 Richterinnen und Richter beschäftigt. Für die verschiedenen Sachgebiete bestehen beim Sozialgericht insgesamt 37 Kammern. Jede Kammer ist mit einem Berufsrichter bzw. einer Berufsrichterin (Vorsitzende/r) und mit zwei ehrenamtlichen Richter/-innen besetzt. Die Wahlperiode der ehrenamtlichen Richter beträgt fünf Jahre. Sie üben ihr Amt mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter aus.
Weitere Auskünfte erteilt:
Sylvia Doyen
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