Das Finanzamt erinnert alle steuerpflichtigen Inhaberinnen und Inhaber von Zweitwohnungen im Gebiet der Stadtgemeinde Bremen an die Fälligkeit der Zweitwohnungsteuer für das Kalenderjahr 2015 zum 1. März 2016 hin.
Eine Zweitwohnungsteuer-Anmeldung ist nicht abzugeben, wenn sich gegenüber der Vorjahresanmeldung keine Abweichungen ergeben. Gesonderte Zweitwohnungsteuerbescheide ergehen in diesen Fällen nicht.
Die Steuerpflichtigen werden gebeten, die Zweitwohnungsteuer unter Angabe der Steuernummer in der bisher angemeldeten oder festgesetzten Höhe auf das Konto der Zentralen Finanzkasse im Finanzamt Bremen-Nord
(Bremer Landesbank, IBAN DE46 2905 0000 1070 1100 02, BIC BRLADE22) zu überweisen oder dem Finanzamt rechtzeitig ein SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen.
Sollten sich die steuerlichen Verhältnisse geändert haben, ist eine neue Anmeldung bis zum 1. März 2016 abzugeben.
Weitere Informationen und Formulare stehen im Internet bereit unter:
www.finanzen.bremen.de/Steuern/Gemeindesteuern/Zweitwohnungsteuer-1428