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Ulrike Hauffe als Einzelsachverständige in der Anhörung zur Gesundheitsreform 2000 in Berlin

09.09.1999

Am 9. und 10. September findet in Berlin die Bundestagsanhörung über den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab dem Jahr 2000 statt. Die Bremer Landesbeauftragte für Frauen Ulrike Hauffe ist als Einzelsachverständige eingeladen und nimmt zu dem vorgelegten Reformentwurf aus Frauensicht Stellung. Sie ist einzige Bremerin von 14 Einzelsachverständigen.

Die Stellungnahme von Frau Hauffe geht davon aus, daß Frauen als Patientinnen, als Pflegende im häuslichen Bereich und als Erwerbstätige im Gesundheitswesen von den geplanten Neuregelungen betroffen sind.

Eine einseitige medizinische Orientierung des Gesundheitswesens hält Frau Hauffe im Sinne von Frauengesundheit für kontraproduktiv. Deshalb muß das neue Gesetz gewährleisten, daß ganzheitliche gesundheitsfördernde und -erhaltende Maßnahmen als Krankenkassenleistungen anerkannt und finanziert werden.

Als unabhängige Sachverständige in Entscheidungsprozessen müssen nichtärztliche Berufe wie z.B. Berufsverbände der Hebammen und Frauengesundheitszentren stärker mitwirken, damit frauenspezifische Gesundheitsbelange deutlichere Berücksichtigung finden.

In die Gesundheitsförderung als betrieblicher Arbeitsschutz müssen auch alle Formen der Haus- und Familienarbeit sowie des Ehrenamts einbezogen werden - die sind Arbeitsformen, die überwiegend von Frauen wahrgenommen werden.

Ambulante vor stationärer Behandlung aus Kostengründen darf nicht dazu führen, daß Frauen als traditionell Pflegende die Mehrbelastungen durch häusliche Pflege einseitig auffangen müssen, indem sie eigene Erwerbsstätigkeit einschränken und sich mit geringen Einkommen aus der Pflegefinanzierung abfinden.

Notwendig findet Frau Hauffe auch, daß die Absenkung des Krankengeldes bei Krankheit des Kindes auf 70 % des Nettolohns zurückgenommen wird. Diese Absenkung hatte die alte Bundesregierung 1996 durchgesetzt. Fast ausschließlich Mütter nehmen diese Regelung in Anspruch. Viele von ihnen sind alleinerziehend, haben durch Teilzeit ohnehin geringe Einkommen und rutschen bei Inanspruchnahme in die Sozialhilfe ab.

Generell fordert Ulrike Hauffe, daß Erziehung und Pflege als Pflichtbetragszeiten behandelt werden, um einen verbesserten eigenständigen Versicherungsschutz für Frauen zu erreichen.

Die vorgesehene Stärkung von PatientInnenrechten und PatientInnenschutz wird von Frau Hauffe begrüßt. Bei der hierzu notwendigen Beratung und Information müssen Frauengesundheitszentren mit ihren langjährigen Erfahrung als unabhängige Anlauf- und Beratungsstellen ausgebaut und finanziell abgesichert werden.