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Die Pressestelle des Verwaltungsgerichts Bremen teilt mit:
Asylklage der aus Mazedonien stammenden Familie S. abgewiesen

30.03.2000

Das Verwaltungsgericht Bremen hat die Klage der aus Mazedonien stammenden Familie S., die darauf gerichtet war, im Wege des Asylfolgeverfahrens als Asylberechtigte anerkannt zu werden, abgewiesen. Über Familie S. ist in der Vergangenheit mehrfach in der Presse berichtet worden.

In den Urteilsgründen heißt es unter anderem, in Mazedonien gebe es keine mittelbare staatliche Verfolgung wegen einer albanischen Volkszugehörigkeit oder der Zugehörigkeit zum muslimischen Glauben. Die Kläger müssten nicht befürchten, bei einer Rückkehr nach Mazedonien in die Bundesrepublik Jugoslawien abgeschoben zu werden, denn es sei davon auszugehen, dass sie mazedonische Staatsangehörige seien. Dies ergebe sich aus den von ihnen im Verfahren vorgelegten Urkunden. Ihre Behauptung, die vorgelegten Urkunden seien inhaltlich falsch, sei nicht nachvollziehbar, die von ihnen hierfür vorgebrachten Gründe seien nicht glaubhaft.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

(VG Bremen, Urteil vom 25.02.2000, Az: 1 K 2765798.A)