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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

FFH-Meldung abgeschlossen - Senat meldet zwei Weserabschnitte

27.12.2005

Achtung Redaktionen: Korrektur (Zweite Textseite fehlte, bitte beachten)

Aus der heutigen Senatssitzung

Der Senat hat in seiner heutigen (27.12.2005) Sitzung beschlossen, zwei Flussabschnitte der Weser als FFH-Gebiete an die EU-Kommission (KOM) zu melden. Es handelt sich dabei um das Gebiet „Weser bei Bremerhaven“ sowie das Gebiet „Weser zwischen Ochtum-Mündung und Rekum“.

Der Weserabschnitt bei Bremerhaven ist nach Auffassung der KOM als Lebensraumtyp Ästuar meldepflichtig. Die Lebensraumfunktionen des Ästuars sind darin trotz der baulichen Veränderungen noch ausgeprägt. Die konkrete Bedeutung des Ästuars ist für den Erhalt der lebensraumtypischen Gewässerfauna und -flora noch signifikant.

Dieser Abschnitt der Weser ist ferner ein wichtiger Lebensraum für Finte, Fluss- und Meerneunauge, die bei ihren Laichwanderungen im gesamten Ästuar verweilen, auch um sich vom Salzwasser an das Süßwasser anzupassen. Insofern ist auch ein diesbezügliches Meldedefizit in den bilateralen Gesprächen und der mit Gründen versehenen Stellungnahme der KOM konkret benannt worden.


Die vorgeschlagene Abgrenzung des Gebiets „Weser bei Bremerhaven“ entspricht den Mindestvorgaben der KOM für das Ästuar, nach denen dies im Tidebereich mit Brackwassereinfluss in voller Länge und vollständig, einschließlich der Schifffahrtswege bzw. der Fahrrinne mit Ausnahme eines 150 Meter-Streifens vor den Hafenanlagen, zu melden ist.

Die Weser zwischen Ochtum-Mündung und Rekum wurde aufgrund der umfangreichen Untersuchungen in den Jahren 2004 und 2005 zum Vorkommen der Finte nachgemeldet. Dieses Gebiet schließt unmittelbar an die von Bremen und Niedersachsen bereits gemeldeten FFH-Gebiete an der Lesum und Ochtum an. Die Gebietsmeldung beschränkt sich auf den Wasserkörper bis zur Mitteltidehochwasserlinie.


Der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr, Jens Eckhoff, verwies darauf, dass diese abschließende Meldung an die EU-Kommission zwingend erforderlich sei, um Schaden von Bremen fernzuhalten. „Nach den letzten Schreiben der EU-Kommission war eindeutig, dass die EU nicht zögern würde, im Februar das Zwangsgeldverfahren gegen Mitgliedsstaaten einzuleiten, die keine vollständige fachliche Meldung abgegeben haben.“

Eckhoff verwies darauf, dass auch Frankreich und die Niederlande beabsichtigen, ihre vergleichbaren Flussbereiche im Hafeneinzugsbereich an die EU-Kommission zu melden.


Der Senator für Wirtschaft und Häfen, Jörg Kastendiek, bestätigte, dass die Meldung von FFH-Gebieten aufgrund des EU-Schreibens ohne Alternative war, verwies aber auf den für die bremischen Häfen positiven Senatsbeschluss.

Darin wird der Senator für Bau, Umwelt und Verkehr gebeten, in enger Zusammenarbeit mit dem Senator für Wirtschaft und Häfen, gebietsbezogene Managementpläne zur Sicherstellung der hafenwirtschaftlichen Belange, insbesondere im Bereich der Unterhaltungsmaßnahmen für die Schifffahrtswege, auszuarbeiten.


Die Senatoren Jörg Kastendiek und Jens Eckhoff sind sich einig, dass von den FFH-Meldungen keine Beeinträchtigung der Häfen in Bremen und Bremerhaven ausgeht. „Selbstverständlich werden die Interessen der Hafenwirtschaft und der Schifffahrt auch mit dieser Meldung gewährleistet. Projekte wie das CT IV oder das für die Schifffahrt erforderliche Ausbaggern der Fahrrinne bleiben jahreszeitunabhängig möglich“, erklärten beide Senatoren. „Mit diesem Beschluss bleibt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der bremischen Häfen sichergestellt. Die Erreichbarkeit unserer Häfen als Lebensader für die bremische Wirtschaft ist damit auch weiterhin uneingeschränkt gewährleistet“, ergänzte Senator Kastendiek.