28.06.2005
Kein neues Ausschreibungsverfahren
Der Senat hat in seiner heutigen Sitzung (28.06.2005) beschlossen, dass für den vorgesehenen Verkauf des Grundstücks Bredenstraße/Kirchenstraße 4-5a keine neue Ausschreibung zu erfolgen hat. Für das weitere Verfahren wird die BIG beauftragt, die Verhandlungen mit dem aktuellen Bieter (Bietergemeinschaft Grosse/Zechbau) weiterzuführen. Allerdings sollen auch die an dem Ausschreibungsverfahren 2001/2002 beteiligten Unternehmen erneut auf ihr Interesse hin angesprochen und gegebenenfalls in die Verhandlungen einbezogen werden. Mit dem Ergebnis der Verhandlungen wird der Wirtschaftssenator den Haushalts- und Finanzauschuss befassen.
Für Wirtschaftssenator Jörg Kastendiek ist mit dieser Entscheidung der Weg für eine zügige Lösung in Sachen Bredenplatz eröffnet. Laut Kastendiek hätte eine neue Ausschreibung das Verfahren unvertretbar in die Länge gezogen, ohne dass mit einem nennenswert anderen Ergebnis zu rechnen gewesen wäre.
Das Grundstück wurde bereits 2001 in verschiedenen Tageszeitungen im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung mit öffentlichem Teilnahmewettbewerb auf der Grundlage einer Wertempfehlung der GeoInformation Bremen zum Verkauf angeboten. Das damalige Ausschreibungsverfahren wurde am 12.08.2003 durch Abschluss eines notariellen Kaufvertrages mit dem aus der Ausschreibung erfolgreich hervorgegangenen Bieter beendet. In der Folgezeit stellte sich jedoch heraus, dass der Käufer nicht in der Lage war, das Projekt umzusetzen, insbesondere weil es ihm nicht gelang, mit einem Hotelbetreiber einen Pachtvertrag zu schließen.
Für das erneute Verkaufsverfahren hat die BIG die im durchgeführten Ausschreibungsverfahren gewonnenen Erfahrungen zu Grunde gelegt, wonach für eine erfolgreiche Realisierung des Projektes ein Investor mit nachgewiesenen Kenntnissen über Hotelprojektierung, Hotelbau und Hotelbetrieb gefunden werden musste. Um sicherzustellen, dass das Projekt mit dieser Zielsetzung nicht noch einmal scheitert, war außerdem eine Offenheit für Verhandlung im Verfahren zu wahren. Verhandlungen über Konditionen des Grundstücksverkaufs sind jedoch nur im Rahmen des freihändigen Verkaufs (sog. Verhandlungsverfahren) des Grundstückes möglich, nicht jedoch im Rahmen einer beschränkten oder öffentlichen Ausschreibung. Im Zuge dieses Verfahrens hatten sich die Gespräche auf eine Bietergemeinschaft konzentriert.