29.06.2004
Häfensenator Perschau: „Wichtige Entscheidung für den Bau des Containerterminals IV“
Der Senat hat heute (29.06.2004) den Stand der Verhandlungen zur Änderung der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Bremen in den Bereichen Luneplate, Reitufer und Siedewurth zur Kenntnis genommen und der weiteren Abwicklung auf der Grundlage des Ende Mai 2004 erzielten Verhandlungsergebnisses zugestimmt. „Damit ist eine der wesentlichen Voraussetzungen für den Bau des Containerterminals IV geschaffen. Ich danke allen, die konstruktiv an den Verhandlungen mitgewirkt haben“ erklärte dazu Häfensenator Hartmut Perschau.
Darin waren Vertreter Niedersachsens, Bremens, des Landkreises Cuxhaven und der Gemeinde Loxstedt zur hoheitlichen Übertragung der Luneplate auf Bremen zu folgendem Ergebnis gekommen:
- Hoheitliche Übertragung von rund 1400 Hektar auf der Luneplate von Niedersachsen auf Bremen, davon befinden sich bereits 503 Hektar im Eigentum Bremens;
- Eigentumsübertragung von rund 504 Hektar von Niedersachsen auf Bremen, davon rund 300 Hektar für Kompensation und 200 Hektar für eine zukünftige Gewerbeflächenentwicklung;
- Niedersachsen erhält eine Entschädigung in Höhe von insgesamt 15,5 Millionen Euro; davon werden 9,8 Millionen Euro im Zeitpunkt der vorzeitigen Besitzeinweisung in die Grundstücke und 5,7 Millionen Euro bei Unterzeichnung des Staatsvertrages fällig;
- Verzicht der Gemeinde Loxstedt und des Landkreises Cuxhaven auf die künftige Entwicklung eines eigenen Gewerbegebietes auf der Luneplate sowie Zustimmung zur Hoheitsübertragung und Übertragung von rund 22 Hektar Eigentumsflächen auf Bremen. Dafür erhält die Gemeinde Loxstedt eine Abgeltung in Höhe von 10 Millionen Euro.
Die Eigentumsübertragung der Grundstücke erfolgt sowohl auf Landes- als auch auf kommunaler Ebene mit Inkrafttreten des Staatsvertrages. Die zeitgerechte Bereitstellung der Kompensationsflächen für CT IV erfolgt durch eine vorzeitige Besitzeinweisung. Insoweit sind die vereinbarten Entschädigungszahlungen nicht als Kaufpreise, sondern als angemessene Entschädigung für den Übergang des Verwaltungsvermögens im Zuge der Änderung der Landesgrenze zwischen Niedersachsen und Bremen zu bewerten.