15.08.2001
Am 1. Januar 2002 tritt die Vertäuverordnung für die Bremischen Häfen in Kraft. Sie sieht vor, dass Unternehmen, die in der Häfengruppe Bremen/Bremerhaven künftig ihre Dienstleistungen als Festmacher anbieten wollen, eine entsprechende Erlaubnis erteilt wird. Damit ist eine Verpflichtung des Vertäuunternehmens verbunden, auch an den Schleusen tätig zu werden.
Die Zulassung wird auf Antrag unbefristet vergeben. Der Senator für Wirtschaft und Häfen bittet Firmen, die einen solchen Antrag stellen wollen, sich an Hafenkapitän Andreas Mai (Steubenstraße 7a, 27568 Bremerhaven, Tel. 0421 / 361-13400) zu wenden. Wer sich für den Wortlaut der Verordnung interessiert, kann sie kostenlos bei Bettina Linkogel vom Senator für Wirtschaft und Häfen (Zweite Schlachtpforte 3, 28195 Bremen, Tel. 0421 / 361-6615) anfordern.
Ende Juni hatte die Deputation für Wirtschaft und Häfen der neuen „Verordnung für das Vertäuen von Fahrzeugen in den Bremischen Häfen“ zugestimmt. Die Verordnung stellt sicher, dass das Vertäuen von qualifiizierten Firmen mit qualifiziertem Personal durchgeführt wird. Bremen reagiert gleichzeitig darauf, dass die in der Europäischen Union geltende Niederlassungsfreiheit ausländischen Firmen inzwischen die Möglichkeit einräumt, in deutschen Häfen als Festmacher tätig zu werden.