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Die Senatorin für Wirtschaft, Häfen und Transformation

Wirtschafts- und Häfendeputation verabschiedet neue Vertäuverordnung für die Häfengruppe Bremen/Bremerhaven

27.06.2001

Die Deputation für Wirtschaft und Häfen hat am Mittwoch (27.6.2001) einer neuen "Verordnung für das Vertäuen von Fahrzeugen in den Bremischen Häfen" zugestimmt. Die Verordnung sieht vor, dass Unternehmen, die in der Häfengruppe Bremen/Bremerhaven künftig ihre Dienstleistungen als Festmacher anbieten wollen, eine Erlaubnis zum Vertäuen erteilt wird. Diese Zulassung wird auf Antrag unbefristet vergeben.

"Wir stellen mit der Verordnung sicher, dass das Vertäuen grundsätzlich von qualifizierten Unternehmen mit qualifiziertem Personal durchgeführt wird", sagte Staatsrat Dr. Uwe Färber nach der Sitzung. Mit der Vertäuverordnung garantiere man die Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs in den Häfen, ergänzte der Staatsrat. Bremen reagiere gleichzeitig darauf, dass die in der Europäischen Union geltende Niederlassungsfreiheit ausländischen Firmen inzwischen die Möglichkeit einräumt, in deutschen Häfen als Festmacher tätig zu werden. Färber "Die Verordnung sorgt für Wettbewerb zu gleichen Bedingungen."