04.05.2007
Staatsrat Mäurer hat heute (04.05.2007) gegenüber dem Rechtsausschuss der Bremischen Bürgerschaft zum Fragenkatalog der CDU-Bürgerschaftsfraktion vom 30.04.07 Stellung genommen. Seine dortigen Ausführungen kommentierte Staatsrat Mäurer anschließend folgendermaßen:
„Ich habe dem Ausschuss geschildert, wie Frau Albrecht 1992 auf Bitten des Generalbundesanwalts in den bremischen Strafvollzug übernommen worden ist, wie sie sich im Vollzug bewährt hat und aus welchen Gründen das Oberlandesgericht Stuttgart sie 1996 – in Übereinstimmung mit der Auffassung des Generalbundesanwalts - auf Bewährung entlassen hat. Ihre Tätigkeit beim Verein Stadtteil-Schule e.V. war für das Gericht ein ganz wesentlicher Grund dafür, Frau Albrecht in Freiheit zu setzen. Da Frau Albrecht nach ihrer Entlassung die in sie gesetzten Erwartungen voll erfüllt hat, hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Strafe 2002 erlassen.
Ich verstehe dies als Beitrag zur Versachlichung der Debatte. Die Ausnutzung dieses Themas zu Wahlkampfzwecken ohne Kenntnis der Sachlage schadet unserem Rechtsstaat.“