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Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Selbsttötung eines Gefangenen in der Untersuchungshaft

21.02.2006

Ein 36-jähriger Gefangener hat sich in der vergangenen Nacht (20./21.2.06) in seinem Haftraum in der Justizvollzugsanstalt Bremen mit einem Strick, der aus Bettzeug gefertigt wurde, erhängt.

Der Gefangene befand sich seit dem 13.02.2006 wegen des Vorwurfs der zweifachen Vergewaltigung, jeweils in Tateinheit mit Raub, in Untersuchungshaft. Der Gefangene galt als hafterfahren aufgrund einer mehrjährigen Vorverurteilung. Ein Anhaltspunkt für einen bevorstehenden Suizid lag in der Justizvollzugsanstalt nicht vor.

Die Kriminalpolizei wurde – wie in solchen Fällen üblich – umgehend eingeschaltet. Sie schloss ein Fremdverschulden aus.