Sie sind hier:
  • Pressemitteilungen
  • Archiv
  • Justizministerkonferenz beschließt Maßnahmen zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs -

Die Senatorin für Justiz und Verfassung

Justizministerkonferenz beschließt Maßnahmen zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs

30.06.2005

„Gemeinsamer Aktionsplan“ soll zusätzlichen Schub bringen

Die Justizministerinnen und Justizminister der Länder haben auf ihrer 76. Konferenz vom 29. bis 30. Juni 2005 in Dortmund ein umfangreiches Maßnahmenbündel zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen. Bürger, Unternehmen und Anwälte sollen dazu motiviert werden, häufiger als bisher in elektronischer Form mit den Gerichten zu kommunizieren. Um der Initiative einen zusätzlichen Schub zu verleihen, wird ein „Gemeinsamer Aktionsplan Elektronischer Rechtsverkehr“ aller beteiligten Organisationen und Institutionen (der Justiz, der Verbände der Rechtsanwälte und Notare, der Softwarehersteller und anderer Institutionen) vorgeschlagen.

Hintergrund der Initiative ist die bislang hinter den Erwartungen zurück gebliebene Nutzung von Verfahren des elektronischen Rechtsverkehrs. Der Beschluss beruht auf dem Bericht einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe unter der Federführung von Bremen. Im Einzelnen haben sich die Justizministerinnen und Justizminister unter anderem auf folgende Maßnahmen zur Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs verständigt:

  • Schaffung eines zentralen Einstiegspunkts für den Elektronischen Rechtsverkehr im Internet. Mit der auf der Justizministerkonferenz erfolgten Freischaltung des Justizportals des Bundes und der Länder (www.justiz.de)ist diese Maßnahme bereits eingeleitet.

  • Vereinheitlichung der Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur im Elektronischen Rechtsverkehr durch die schrittweise Entwicklung eines zentralen „elektronischen Gerichtsbriefkastens“.

  • Erleichterung der elektronischen Kommunikation, indem Beteiligte von der Einreichung bestimmter Anlagen, die ausschließlich in Papierform vorhanden sind, freigestellt werden. Geprüft werden soll insbesondere, ob im Rahmen eines vereinfachten Vollstreckungsverfahren nach österreichischem Vorbild auf die Vorlage der Vollstreckungstitel verzichtet werden kann.

  • Erprobung finanzieller Anreize zur Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr in Pilotprojekten.

    Die Justizministerinnen und Justizminister haben darüber hinaus empfohlen, dem schon jetzt sehr erfolgreichen automatisierten Mahnverfahren weiteren Nachdruck dadurch zu geben, dass Anträge auf Erlass eines Mahnbescheids von Rechtsanwälten und Rechtsbeiständen im Rahmen des automatisierten Verfahrens ab dem 1. Juli 2007 grundsätzlich nur noch in elektronischer Form gestellt werden. Dadurch könnte die Justiz auch von Kosten in Höhe von 2 bis 4 Mio. Euro pro Jahr entlastet werden.

    Der Beschluss der Justizministerkonferenz ist auf der Homepage des nordrhein-westfälischen Justizministeriums unter
    www.justiz.nrw.de/JM/justizpolitik/jumiko
    , der vorbereitende Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Homepage des Senators für Justiz und Verfassung unter
    www2.bremen.de/justizsenator