Senatorin Stahmann setzt sich aber im Bund für Fortzahlung bereits bewilligter Anträge ein
22.07.2015Eltern, die einen Antrag auf Betreuungsgeld für Kinder zwischen einem und drei Jahren gestellt haben, können nicht mehr damit rechnen, dass dieser Antrag bewilligt wird. Mit einem Informationsschreiben hat das Bundesfamilienministerium den zuständigen Länderbehörden – in Bremen ist das die Elterngeldstelle – empfohlen, "ab sofort keine weiteren Bewilligungen über den Erhalt von Betreuungsgeld auszusprechen".
Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeldgesetz gestern (21. Juli 2015) für nichtig erklärt, das Urteil hat nach Auskunft aus dem Bundesfamilienministeriums den gleichen Stellenwert wie ein Gesetz und ist damit ab sofort die gültige Rechtslage. Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeldgesetz nicht aus inhaltlichen Gründen für nichtig erklärt, sondern wegen fehlender Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
"Die Bundesregierung hat uns nun mitgeteilt, dass sie keine eigenen Übergangs-, beziehungsweise Folgelösungen festlegen kann, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt", sagte Anja Stahmann, Senatorin für Soziales, Jungend, Frauen, Integration und Sport. "Für Eltern, die mit dem Betreuungsgeld gerechnet haben, ist das bitter. Sie werden jetzt 150 Euro weniger im Portemonnaie haben." Noch keine Regelung gibt es für eine mögliche Fortzahlung bereits bewilligter Anträge. "Ich werde mich auf Bundesebene für eine Regelung einsetzen, die sicherstellt, dass zumindest diese Zahlungen bis zum Ende weiterlaufen können. Eltern müssen darauf vertrauen können, dass sie nicht für einen Fehler im Gesetzgebungsverfahren einstehen müssen."
In der Sache bleibt die Senatorin bei ihrer Auffassung, dass das Betreuungsgeld von Anfang an besser für den Ausbau von Kindertagesstätten ausgegeben wäre.