04.12.2002
In einem Gastkommentar hatte Justizstaatsrat Ulrich Mäurer sich kürzlich kritisch zu gewissen bundesweit diskutierten Forderungen aus der Richterschaft geäußert, die Justizminister abzuschaffen und die Selbstverwaltung der Gerichte einzuführen. Seine Bemerkungen haben unter Richtern Empörung ausgelöst. Hierzu erklärt Mäurer:
„Die Empörung geht fehl. Es liegt mir völlig fern, die heutige bundesdeutsche Richterschaft „in einen Topf“ mit „Wegbereitern des Nationalsozialismus“ zu werfen, wie der Deutsche Richterbund in einer heutigen (4.12.2002) Presseerklärung unterstellt. Ein solcher Vergleich ist selbstverständlich abwegig und von mir auch nicht hergestellt worden. In der Sache geht es allerdings darum, eine in unserem heutigen Rechtssystem aus den Fehlern und Schwächen der Weimarer Republik gezogene Lehre nicht zu vergessen. Insofern bleibt es bei meiner Kernaussage: „Bei uns sind Richter unabhängig in der Rechtsprechung. Aber nicht autonom im Staat. Über ihnen ist nicht nur der blaue Himmel. Demokratie ist ein Gemeinschaftswerk von Parlament, Regierung und Justiz. Deswegen gibt es Justizminister, die vor dem Parlament die Verantwortung für die unabhängige Rechtspflege tragen.“
Ich habe mir erlaubt, darauf hinzuweisen, dass diese Einbindung der Rechtspflege in den demokratischen Staat die Frucht bitterer Erfahrungen aus unserer Geschichte ist. Es hilft nicht, sich darüber zu empören. Jede Forderung nach der Gestaltung unserer Rechtspflege muss vor dem Maßstab unserer geschichtlichen Erfahrungen geprüft werden – und bestehen! Die Idee „autonome Justiz“ und der Ruf nach der Beseitigung der Justizminister besteht diese Prüfung nach meiner Überzeugung nicht.“