23.08.1999
Die Pressestelle der Staatsanwaltschaft Bremen teilt mit:
Nach den jetzt vorliegenden Untersuchungen steht fest, dass die Strafgefangene Claudia K. an einer Überdosis des Drogenersatzstoffes Methadon gestorben ist. Bei der Obduktion wurden der Verstorbenen sowohl (arterielles) Herzblut als auch venöses Blut entnommen. Das üblicherweise am Herzblut durchzuführende Drogenscreening (Untersuchung auf eine Vielzahl von Drogen und Medikamenten) ergab für Claudia K. im Hinblick auf Methadon die außergewöhnliche Konzentration von 2.500 ng/ml; diese Dosis war tödlich. Um das Ergebnis zu überprüfen, wurde auch das venöse Blut der Verstorbenen analysiert. Diese Untersuchungen ergaben ebenfalls einen toxischen Methadongehalt.
Die Überprüfung der zu therapeutischen Zwecken täglich der Strafgefangenen Claudia K. verabreichten Methadonmengen, die sowohl in ihrer Krankenakte als auch in den Methadonausgabeprotokollee festgehalten worden sind, hat ergeben, dass die ärztlicherseits verordnete und tatsächlich an Claudia K. ausgegebene Menge voneinander nicht abwichen. Um die Herkunft der tödlichen Methadonmenge zu ermitteln, wurden die vorhandenen Bestände an Methadon in der Justizvollzugsanstalt Blockland sichergestellt und anhand des schriftlich vorliegenden Sollbestands im Hinblick auf Menge und Wirkstoffkonzentration gemessen und chemisch überprüft. Die Untersuchung ergab, dass die Konzentration des Bestandes mit den bekannten Herstellerangaben übereinstimmt.
Nach diesen Untersuchungsergebnissen steht fest, dass sich die Verstorbene die tödliche Überdosis Methadon nicht aus den Beständen der Justizvollzugsanstalt Blockland beschafft haben kann. Es gibt bisher keine Anhaltspunkte dafür, wie die Verstorbene in den Besitz der Überdosis Methadon gekommen ist.
Ob der ursprünglich angenommene Anfangsverdacht wegen fahrlässiger Tötung gegen die Ärzte - eine bei Judit Bremen eingestellte Ärztin und ein beim Ärztlichen Beweissicherungsdienst beschäftigter Arzt - und unterlassener Hilfeleistung gegen die Justizvollzugsbeamtin vor dem Hintergrund der jetzt feststehenden Todesursache aufrecht erhalten bleiben kann, erscheint nach dem Ergebnis der bisherigen, wenn auch noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen fraglich. Die Ermittlungen konzentrieren sich nun auf die Frage, ob die ärztliche Behandlung bei der Verstorbenen den Regeln der ärztlichen Kunst entsprochen hat; zu diesem Zweck hat die Staatsanwaltschaft einen auswärtigen Gutachter beauftragt.