Finanzsenatorin Karoline Linnert begrüßt Nachbesserung bei Kleinanlegerschutzgesetz
12.06.2015"Ein besserer Verbraucherschutz bei Anlageprodukten ist überfällig und wird durch das Kleinanlegerschutzgesetz hergestellt. Durch die jetzt erweiterten Ausnahmen für soziale und gemeinnützige Projekte ist sichergestellt, dass solche Projekte nicht durch überbordende bürokratische Vorschriften im Keim erstickt werden", freut sich Finanzsenatorin Karoline Linnert mit Blick auf das Kleinanlegerschutzgesetz, das heute (12. Juni 2015) den Bundesrat passierte.
Der Bundesrat hatte im Februar eine kritische Stellungnahme zum ursprünglichen Gesetzestext verabschiedet. Die dadurch erreichte Überarbeitung des Gesetzes hat die Situation für soziale und gemeinnützige Projekte deutlich verbessert. Erst ab 2,5 Millionen Euro (ursprünglich 1 Millionen Euro) müssen kostspielige, umfangreiche Informationsprospekte erstellt werden. Kommentar der Finanzsenatorin: "Wir haben die Sorgen von Bremer Wohnungsprojekten vor überbordenden bürokratischen Vorschriften ernst genommen und zusammen mit anderen Bundesländern eine Verbesserung erreicht. Wir wollen schließlich soziale und gemeinnützige Projekte fördern, nicht verhindern."
Das Kleinanlegerschutzgesetz ist eine Reaktion auf Insolvenzen, bei denen Kleinanleger Geld verloren haben. Deshalb sollen Anleger und Anlegerinnen umfassend über die Risiken des Projektes unterrichtet werden. Diese aufwendige "Prospektpflicht" ist vorgeschrieben, wenn es um Projekte geht, die Darlehen von Privatpersonen über insgesamt 2,5 Millionen Euro benötigen und bei Projekten mit geringeren Summen, die eine Verzinsung von über 1,5 Prozent vorsehen.