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Der Senator für Inneres und Sport

Einführung des biometrischen Reisepasses ab November auch im Land Bremen

25.10.2005

Innensenator Röwekamp: Bisherige Reisepässe behalten ihre Gültigkeit - Neue Anforderungen für Lichtbilder

Auch in Bremen und Bremerhaven hält am kommenden Dienstag die Biometrie Einzug in die Meldebehörden. Die Bundesrepublik Deutschland führt zum 1. November 2005 den elektronischen Reisepass (ePass) ein. Der neue Reisepass enthält einen Chip mit sog. biometrischen Merkmalen. In diesem Chip werden neben den personenbezogenen Daten auch das Lichtbild in digitaler Form gespeichert. Pässe, die ab Frühjahr 2007 ausgestellt werden, werden zusätzlich auch zwei Fingerabdrücke enthalten.


"Die elektronischen Reisepässe versprechen ein Mehr an Sicherheit und ein Weniger an Fälschungsmöglichkeit", erklärte Bremens Innensenator und Bürgermeister Thomas Röwekamp. "Die Sicherheit von Reisedokumenten ist ein wichtiger Aspekt bei der Bekämpfung von internationalem Terrorismus und grenzüberschreiteneder Kriminalität. Der biometrische Chip erlaubt eine Überprüfung, ob der Nutzer des Dokuments auch der tatsächliche Passinhaber ist, und kann so Missbrauch verhindern", erläuterte der Senator für Inneres und Sport. "Aus diesem Grunde hat der Bund auch neue Anforderungen für die Passbilder definiert. "Wichtig für alle: Sie müssen nicht automatisch zum 1. November einen neuen Pass beantragen", betonte Röwekamp. Bisherige Reisepässe behalten auch nach dem 01.11.2005 die im Reisepass dokumentierte Gültigkeit. Ab 01.11.2005 kann allerdings nur noch der neue ePass, nicht mehr der bisherige Pass, beantragt werden.


Der technische Mehraufwand für die Herstellung des Passbuches, den Speicherchip, die Erfassung der biometrischen Daten und ihre Aufnahme in den ePass führt dazu, dass die bisherige Gebühr für die Ausstellung eines Passes angehoben werden muss. Die Gebühr für den ePass beträgt ab 01.11.2005 59,00 Euro, für Personen, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, 37,50 Euro. Der Innensenator wies darauf hin, dass die Höhe der Passgebühr durch die Meldestellen in Bremen und Bremerhaven nicht beeinflussbar ist, sondern vom Bund vorgegeben und bundesweit einheitlich ist.


In diesem Zusammenhang gelten ab dem 01.11.2005 neue Anforderungen für das bei der Passbeantragung vorzulegende Lichtbild. Das Passbild muss die Person in einer Frontalaufnahme - und nicht wie bisher im Profil - zeigen, wobei das Gesicht in einer Höhe von mindestens 32 Millimeter und höchstens 36 Millimeter darzustellen ist. Bilder, die den neuen Anforderungen nicht entsprechen, dürfen nicht verwendet werden. Das Stadtamt empfiehlt den Passantragstellerinnen und -antragstellern, bei der Herstellung des Passbildes das Fotogeschäft darauf hinzuweisen, dass das Foto für den Reisepass verwendet werden soll und sich von diesem versichern zu lassen, dass das Lichtbild die neuen Anforderungen für den ePass erfüllt.


Weitere Informationen wie auch eine Fotomustertafel können unter www.bmi.bund.de oder unter www.bundesdruckerei.de abgerufen werden.