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Der Senator für Inneres und Sport

Zuwanderungsgesetz tritt am 1. Januar 2005 in Kraft

22.12.2004

Der Senator für Inneres und Sport informiert über wichtige Änderungen

Am 1. Januar 2005 tritt in Deutschland das Zuwanderungsgesetz in Kraft. Auf die damit verbundenen Neuerungen und Veränderungen weist jetzt der Senator für Inneres und Sport die im Land Bremen lebenden Ausländer hin:

Zukünftig gibt es neben dem Visum nur noch zwei Aufenthaltstitel: die befristete Aufenthaltserlaubnis und die unbefristete Niederlassungserlaubnis.

Die Berechtigung, eine Erwerbstätigkeit ausüben zu dürfen, wird durch die Ausländerbehörde im Aufenthaltstitel festgelegt. Die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ist daher nicht mehr wie bisher bei der Agentur für Arbeit zu beantragen. Bereits erteilte Arbeitserlaubnisse bleiben aber auch nach dem 1. Januar bis zu ihrem Ablauf gültig.


Bereits erteilte Aufenthaltstitel behalten ihre Gültigkeit: Keine gesonderte Vorsprache bei der Ausländerbehörde wegen des Zuwanderungsgesetzes erforderlich!

Der Senator für Inneres und Sport weist ausdrücklich darauf hin, dass vor dem 1. Januar 2005 erteilte Aufenthaltsgenehmigungen (Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis, Aufenthaltserlaubnis und Aufenthaltsberechtigung) und Duldungen bis zum Fristablauf fortgelten. Erst im Zusammenhang mit einer beantragten Verlängerung oder bei Vorlage eines neuen Passes wird der neue Aufenthaltstitel erteilt. Eine gesonderte Vorsprache in den Ausländerbehörden des Landes Bremen ist daher nicht erforderlich!

Unbefristete Aufenthaltserlaubnisse und Aufenthaltsberechtigungen gelten als Niederlassungserlaubnis fort, ohne dass der Ausländer zur Behörde gehen muss.


Innensenator Thomas Röwekamp appelliert an die Migranten, an einem Integrationskurs teilzunehmen. Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz wird beispielsweise die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis davon abhängen, ob jemand ausreichend Deutsch sprechen kann. Die Ausländerbehörden stellen fest, ob Ausländer einen Anspruch auf Teilnahme an einem Sprachkurs haben oder zur Teilnahme verpflichtet sind.


Nach dem neuen Zuwanderungsgesetz verringern sich für Bürger der Europäischen Union die Behördengänge. Sie brauchen künftig keine Aufenthaltserlaubnis mehr zu beantragen. Ihnen wird stattdessen von Amts wegen eine Bescheinigung über das gemeinschaftsrechtliche Aufenthaltsrecht ausgestellt. Die hierfür erforderlichen Angaben können die EU-Bürger ab 1. Januar 2005 bei der Anmeldung bei den Meldebehörden bzw. im BSC-Mitte machen. Wer bereits eine EG-Aufenthaltserlaubnis hat, behält sie für die darin eingetragene Dauer.