15.12.2004
Bremens Innensenator Röwekamp: Juristische Hürden endlich aus dem Weg räumen
Vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um einen besseren Schutz vor Sexualstraftätern hat Bremens Innensenator Thomas Röwekamp eine Ausweitung der DNA-Tests gefordert. „Nicht erst seit der Festnahme des mutmaßlichen Mörders und Vergewaltigers der kleinen Levke wissen wir, dass die DNA-Analyse ein hochwirksames Mittel zur Aufklärung derartiger Straftaten ist. Wir müssen alles unternehmen, um insbesondere Kinder und Frauen vor sexuellen Übergriffen zu schützen.“
Röwekamp bekräftigte in diesem Zusammenhang seine Forderungen, die rechtlichen Hürden für DNA-Tests zu senken und die Rechtssprechung in Deutschland zu vereinheitlichen, damit „die DNA-Analyse der Fingerabdruck des 21. Jahrhunderts wird“. So wie die Polizei heute bereits bei einer Vielzahl von Straftaten vom Täter ganz selbstverständlich Finderabdrücke nimmt, müssen künftig auch DNA-Tests als polizeiliche Standardmaßnahme angewandt werden. Analog zur klassischen erkennungsdienstlichen Behandlung durch Fingerabdruck oder Fotos würde auch bei der DNA-Analyse eine Bewertung der zur Last gelegten Straftat und der zu erstellenden Prognose vorgenommen werden.
Innensenator Röwekamp plädiert zudem dafür, eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage für sogenannte Massen-DNA-Tests zu schaffen. Bislang verfahren die Bundesländer unterschiedlich. Während einige bei vorliegender Freiwilligkeit auf eine richterliche Entscheidung verzichten, holen andere - u.a. Bremen - diese Entscheidung in jedem Falle ein. In diesem Zusammenhang soll auch auf den Richtervorbehalt verzichtet werden, wenn der Betroffene der Aufnahme in die DNA-Analysedatei des Bundes und der Länder ausdrücklich einwilligt. Die Streichung des Richtervorbehalts fordert Röwekamp außerdem bei der Untersuchung anonymer Spuren etwa am Tatort eines Wohnungseinbruchs.
Zusammengefasst stellt Bremens Innensenator Röwekamp fest: Die vom Bundesrat in der Vergangenheit dargestellten Handlungsempfehlungen sind noch nicht ausreichend umgesetzt worden, um dieses Instrument im Sinne einer umfassenden effektiven Kriminalitätsbekämpfung und –prävention konsequenter als bisher zu nutzen. Nach wie vor bestehen unnötige Barrieren in Form von sinnlosen Prüfungen und überflüssigen Verfahrensschritten, die nicht nur die polizeiliche Praxis behindern und in Zeiten knapper Personalressourcen unverständlich sind.
„Wir können nicht länger zulassen, dass bestimmte sinnvolle gesetzliche Verbesserungen bei der DNA-Analyse weiterhin zwischen den zuständigen Fachgremien des Bundes und der Länder hin und her geschoben werden“, plädiert Röwekamp für eine Beschleunigung der politischen Entscheidungswege.