10.06.2004
Der Bremer Landeswahlleiter teilt mit:
Die Wahl zum Europäischen Parlament am 13. Juni 2004 markiert ein historisches Ereignis. Mit den erstmalig wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der zehn neuen Mitgliedstaaten sind insgesamt etwa 340 Millionen Menschen aufgerufen, die demokratische Vertretung der unter dem gemeinsamen europäischen Dach vereinten Völker mitzuwählen. Aus den 25 Ländern werden 732 Abgeordnete in das Europäische Parlament gewählt, die weit über 450 Millionen Menschen vertreten. Deutschland wird entsprechend seiner Einwohnerzahl mit dem größten Kontingent von 99 Abgeordneten berücksichtigt.
Innerhalb der Institutionen der Europäischen Union hat sich die Bedeutung des Parlaments von einer lediglich beratenden Versammlung zu einem verbindlich entscheidenden Gremium gewandelt. So ist das Parlament mittlerweile in die meisten Gesetzesvorhaben eingebunden und besitzt weitreichende Kontrollfunktionen über sämtliche Tätigkeiten der Europäischen Union inklusive des Haushalts. Es wacht zudem über die Einhaltung der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten und gestaltet die Außen- und Sicherheitspolitik mit. Damit wird die Funktion dieses Superparlaments Schritt für Schritt vergleichbar mit der Bedeutung der nationalen Parlamente. Im Unterschied zu Ministerrat und zur Europäischen Kommission ist das Europaparlament die einzige direktdemokratisch legitimierte und öffentlich verhandelnde Instanz.
Die zu erwartende Verankerung einer europäischen Verfassung wird dazu beitragen, dass perspektivisch mehr politische Weichenstellungen auf supranationaler Ebene entschieden werden. Auf die für eine Wahlperiode von fünf Jahren gewählten Abgeordneten kommt eine große Herausforderung innerhalb des europäischen Integrationsprozess zu, einerseits die zum 1. Mai 2004 vollzogene Erweiterung zu bewältigen und gleichzeitig die politische Union zu vertiefen. Insgesamt 22 Parteien stellen sich im Land Bremen zur Wahl. Rund 485.500 Bremer Bürgerinnen und Bürger sind aufgerufen, diese demokratische Vielfalt zu nutzen und ihr Wahlrecht auszuüben. Wünschenswert ist eine Wahlbeteiligung, die dem Bedeutungszuwachs des neu zu wählenden Europaparlaments auch Rechnung trägt.