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Der Senator für Inneres und Sport

Innensenator Röwekamp: Asylrecht muß wirkungsvoller durchgesetzt werden

16.09.2003

„Abgelehnte Asylbewerber konsequenter in ihre Herkunftsländer zurückführen“

Bremens Innensenator Thomas Röwekamp hat heute (16.09.03) auf einer Pressekonferenz neue gesetzliche Regelungen gefordert, um das Asylrecht wirkungsvoller durchsetzen zu können. Demnach mache sich eine ausreisepflichtige Person künftig strafbar, wenn sie mutwillig Abschiebehindernisse herbeiführt, beispielsweise nicht an der Beschaffung nötiger Paßpapiere mitwirkt. Zudem soll die gleichmäßigere Verteilung illegal eingereister Ausländer die Ballungsräume entlasten. „Abgelehnte Asylbewerber sowie vollziehbar ausreisepflichtige Ausländer müssen wir konsequent in ihre Herkunftsländer zurückführen“, erklärte Ressortchef Röwekamp. „Nur wenn wir den Grundsätzen einer rechtsstaatlichen Asylpolitik folgen, können wir auf der anderen Seite auch den wirklich anerkannten Asylbewerbern staatlichen Schutz in Deutschland gewähren.“

Zahl neuer Asylbewerber und der Abschiebungen rückläufig
Der bundesweiten Entwicklung folgend, ist im Land Bremen die Zahl der Asylanträge (Erst- und Folgeanträge) zurückgegangen. Insgesamt stellten im vergangenen Jahr 1.028 Personen einen Asylantrag (822 in Bremen, 206 in Bremerhaven). Im Jahr 2001 waren es noch 1.220 (Bremen:976; Bremerhaven: 244). Bundesweit ging die Zahl im selben Zeitraum von 118.306 auf 91.471 Anträge zurück.

Das zuständige Bundesamt hat in diesem Jahr (Januar bis August) 1,7 Prozent der Antragsteller als Asylberechtigte anerkannt; weitere 2,1 Prozent erhielten Abschiebeschutz. „Wie in den Vorjahren wurde damit der weit überwiegende Teil der Asylanträge abgelehnt“, stellt Senator Röwekamp fest. „Gleichwohl gelingt es oftmals nicht, diese Personen nach Abschluß ihrer Verwaltungs- und Gerichtsverfahren zügig in ihre Heimatländer zurückzuführen."

Die Statistik des Senator für Inneres und Sport für das Jahr 2003 läßt einen deutlichen Rückkang bei der Zahl der Abschiebungen vorhersehen. Demnach wurden im ersten Halbjahr 152 Personen (126 Ausländer und 26 Asylbewerber) abgeschoben, davon neun in Bremerhaven. Im vergangenen Jahr waren es 440; in 2001 397 Abschiebungen.

„Der deutliche Rückgang im ersten Halbjahr ist zwar zum Teil, aber nicht allein auf rückläufige Asylantragszahlen zurückzuführen“, erklärte Innensenator Röwekamp vor Journalisten. „Daher müssen wir in Bremen, aber auch gemeinsam mit den Ländern und dem Bund Abschiebehindernisse beseitigen, um das Asylrecht auch wirksam durchsetzen zu können!“

Senator Röwekamp nannte unter Berufung auf die Erfahrungen des Innenressorts und des Stadtamtes einige „typische Probleme“ bei Abschiebungen:

  • Immer mehr zur Ausreise verpflichtete Ausländer versuchen, die Rückkehr in ihr Heimatland durch falsche Angaben über ihre Identität zu vereiteln. Beispielsweise geben abgelehnte Asylbewerber an, keine Ausweispapiere zu besitzen oder legen diese den Ausländerbehörden nicht vor. Die Identitätsfeststellung und die Beschaffung von Heimreisepapieren ist trotz eines enormen Personal-, Zeit-, und Arbeitsaufwandes nicht immer erfolgreich.
  • Dessen ungeachtet gibt es nach wie vor Herkunftsländer, in die eine Rückführung aus praktischen Gründen oder wegen fehlender Mitwirkung der dortigen Behörden (z.B. Libyen) unmöglich ist.
  • Kurz vor dem geplanten Ausreisetermin bekommt die zuständige Ausländerbehörde eine Mitteilung über eine plötzliche Erkrankung (Reiseuntauglichkeit), der Betroffene stellt eine Petition, taucht unter oder begibt sich in ein so genanntes „Kirchenasyl“. Meist sind zu diesem Zeitpunkt bereits Kosten (Tickets, Passbeschaffung etc. ) entstanden.
  • Traumatisierungen und andere Erkrankungen, die zur Reiseunfähigkeit führen, stellen ebenfalls häufig einen Grund für die Erteilung einer Duldung dar.
  • Die Abschiebung von Familien gestaltet sich um so schwieriger, je größer der Familienverband ist. Die Erkrankung eines minderjährigen Kindes führt beispielsweise dazu, dass auch die Eltern und minderjährige Geschwister weiter geduldet werden müssen. Aber selbst eine Teilausreise von bereits volljährigen Kindern ist in der Vergangenheit häufig von den Verwaltungsgerichten gestoppt worden, mit dem Argument, die gerade volljährig gewordenen Kinder können sich alleine nicht in dem für sie meist fremden Heimatland zurecht finden.

Zahl der Rückführungen von abgelehnten Asylbewerbern erhöhen
„Die Möglichkeiten des Senators für Inneres zur Rückführung von Asylbewerbern sind zu verstärken“, heißt es im Koalitionsvertrag für die Legislaturperiode 2003 bis 2007. „Diesem Auftrag wollen wir uns stellen und dort, wo unsere Behörden Einfluß- und Steuerungsmöglichkeiten haben, diese auch einsetzen“, erklärte Thomas Röwekamp bei der Vorstellung eines Forderungs- und Maßnahmenkatalogs:

  • Der Bundesinnenminister und das Auswärtige Amt werden aufgefordert, den Einfluss der Bundesregierung auf bestimmte Staaten auszuüben, um die Passbeschaffung zu erleichtern (z.B.: eine bessere und wirkungsvollere Kooperation; eine längere Gültigkeitsdauer der Passersatzpapiere etc.).
  • Bildung von Teilausreisegruppen (z.B. die gerade volljährig gewordenen Kinder gemeinsam mit älteren Geschwistern oder Onkel/Tante o.ä.), wenn durch Krankheitsfälle innerhalb einer Großfamilie die Eltern noch nicht ausreisen können.
  • Zudem soll die gleichmäßigere Verteilung illegal eingereister Ausländer die Ballungsräume entlasten. Bremen hat im Bundesrat einem entsprechenden Antrag Nordrhein-Westfalens zugestimmt, wonach die sog. Geduldeten, ebenso wie Asylbewerber, nach einem Länder-Schlüssel verteilt werden sollen. Dies würde die Fallzahlen in Bremen voraussichtlich senken. Der Antrag befindet sich in den Beratungen im Zusammenhang mit dem Zuwanderungsgesetz.

Strafbarkeit bei mutwilliger Herbeiführung von Abschiebungshindernissen
Der Bremer Innensenator schließt sich einer Forderung seiner Amtskollegen aus den unionsregierten Ländern an, einen neuen Straftatbestand in das – nach wie vor gültige –Ausländergesetz aufzunehmen. Denmach macht sich eine ausreisepflichtige Person künftig strafbar, wenn sie mutwillig Abschiebehindernisse herbeiführt, beispielsweise nicht an der Beschaffung nötiger Paßpapiere mitwirkt.

Höchstrichterliche Urteile haben bislang dazu geführt, dass das mutwillige Herbeiführen von Abschiebungshindernissen und die unterlassene Mitwirkung bei der Beschaffung von neuen Ausweispapieren bisher straf- und ausländerrechtlich nahezu belanglos sind. Im Rahmen eines Treffens der Unions-Innenminister in der vergangenen Woche in München wurde vereinbart, eine Bundesratsinitiative mit folgenden Eckpunkten zur Änderung des Ausländerrechts einzubringen:

  • In den oben genannten Missbrauchsfällen soll keine Duldung mehr erteilt werden,
  • Mitwirkungspflichten des Ausländers gegenüber der Ausländerbehörde werden gesetzlich präzisiert und festgelegt,
  • Verstöße gegen diese Mitwirkungspflichten werden strafrechtlich sanktioniert (Beugehaft als letztes Mittel zur Durchsetzung der Mitwirkungsverpflichtungen ermöglicht).
Senator Röwekamp kündigte an, dieser Gesetzesinitiative im Innenausschuss des Bundesrates zuzustimmen.

Modifikation des sog. EG-19 Erlasses
Am heutigen Dienstag (16.9.2003) tritt ein modifizierter Erlaß in Kraft: Der sog. EG-19-Erlass vom 02.07.2002, der die Einbeziehung der Gruppe von Ausländern, die bisher angegeben hatten staatenlose Kurden aus dem Libanon zu sein, denen aber nachgewiesen wurde, dass sie im Besitz einer türkischen Staatsangehörigkeit sind, in die „Altfallregelung 1999“, wird durch eine Stichtagsregelung ergänzt. Damit wird der Kreis der potentiell Begünstigten geschlossen.

Bisher konnten auch diejenigen Personen, die nach Inkrafttreten des Erlasses vom 02.07.2002 volljährig geworden sind, in die Altfallregelung einbezogen werden. Dies stellt eine Ungleichbehandlung gegenüber den zum Zeitpunkt der Abschiebung noch minderjährigen Geschwistern der Begünstigten und gegenüber den unter die „Altfallregelung 1999“ fallenden Ausländern dar. Die „Altfallregelung 1999“ stellt auf das Vorliegen von Integrationsbedingungen zu dem von der Innenministerkonferenz festgelegten Stichtag, 19.11.1999 ab.

Um die Ungleichbehandlung in Zukunft zu vermeiden sind nunmehr nur noch diejenigen Personen vom Geltungsbereich des EG 19-Erlasses umfasst, die als minderjährige Kinder vor dem 01.07.1993 in das Bundesgebiet eingereist sind und bis zum 16.09.2003 volljährig geworden sind.