Am heutigen Tag (Montag, 4. Mai 2015) übernimmt der neue Präsident des Landesarbeitsgerichts Bremen, Thorsten Beck, die Führung des höchsten Arbeitsgerichts im Land Bremen.
"Wir freuen uns, mit Thorsten Beck eine kompetente und im Arbeitsrecht sehr erfahrene Führungspersönlichkeit für das Landesarbeitsgericht Bremen gewonnen zu haben", so Bremens Senator für Justiz und Verfassung, Martin Günthner.
In der Arbeitsgerichtsbarkeit werden Rechtsstreitigkeiten, die mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang stehen, verhandelt. Davon betroffen sind Arbeitnehmer und Arbeitgeber, sowohl in individuellen Arbeitsverhältnissen als auch bei Streitigkeiten der Betriebsräte mit den Arbeitgebern bzw. zwischen den Tarifparteien. Das Landesarbeitsgericht entscheidet über die Berufungen und Beschwerden gegen Urteile und Beschlüsse des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven. Es trifft für die Beschäftigungsverhältnisse richtungsweisende Entscheidungen und setzt grundlegende Maßstäbe, deren Bedeutung häufig über den Einzelfall hinausgeht.
Senator Günthner: "Ich bin sicher, dass wir dieses für die Bürgerinnen und Bürger so wichtige Amt mit Thorsten Beck sehr gut besetzt haben. Aus seinen bisherigen Tätigkeiten ergibt sich, dass er engagiert und mit hoher juristischer Kompetenz für die Belange der Arbeitnehmer und Arbeitgeber eintritt."
Thorsten Beck ist am 28. April 1956 in Hamburg geboren. Nach der Schulzeit in Hamburg absolvierte er dort das Studium der Rechtswissenschaft, außerdem studierte er Politikwissenschaften. Er war wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschafts- und Arbeitsrecht am Fachbereich Rechtswissenschaft I der Universität Hamburg. Ebenfalls in Hamburg legte er die große (zweite) juristische Staatsprüfung ab. Nach einer knapp fünfjährigen juristischen Tätigkeit beim Hauptvorstand der IG Chemie in Hannover wurde er am 1. Januar 1993 zum Richter auf Probe und im Jahre 1994 zum Richter am Arbeitsgericht Hamburg ernannt. Seit dem 19. Mai 2009 war er Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Hamburg. Beck war Mitglied der Präsidien des Arbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Hamburg.