24.10.2003
Wegen des Umzugs ist der Bereich in der kommenden Woche geschlossen
Die Vorbereitungen sind abgeschlossen, in der kommenden Woche geht es an die praktische Umsetzung: Nachdem im Mai das Stadtamt Bremen vom Rembertiring zur Stresemannstraße umgezogen ist, wird nun auch die Bearbeitung von Einbürgerungen räumlich und organisatorisch in den neuen Standort im Ortsteil Hastedt integriert.
Der Einbürgerungsbereich – bislang beim Senator für Inneres und Sport an der Contrescarpe untergebracht – ist wegen des Umzugs in der kommenden Woche geschlossen. Ab dem 3. November 2003 werden Anträge auf Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit beim Stadtamt Bremen, Stresemannstraße 48, 28207 Bremen bearbeitet. Die Öffnungszeiten sind unverändert montags von 9.00 bis 18.00 Uhr, mittwochs und freitags von 09.00 bis 13.00 Uhr.
Wichtig für alle, die ihren Einbürgerungsantrag bereits gestellt haben: Es ist kein erneuter Antrag und keine erneute Kontaktaufnahme mit dem Stadtamt als die jetzt zuständige Stelle erforderlich. Die Anträge, die bis einschließlich heute (24.10.) im Hause des Senator für Inneres und Sport gestellt worden sind, werden unverändert fortgeführt.
Außerdem behalten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihre bisherigen Rufnummern. Während der Umzugswoche (27. - 31. Oktober) werden die einzelnen Sachbearbeiter aus dem Einbürgerungsbereich jedoch telefonisch nur sehr eingeschränkt erreichbar sein. Für unaufschiebbare oder besonders eilige telefonische Rückfragen wird auf die Rufnummer 361-0 (Zentrale Stadtvermittlung) hingewiesen. Der Senator für Inneres und Sport und das Stadtamt Bremen bitten hierfür um Verständnis.
Hinweis für die Stadt Bremerhaven: Einbürgerungs-Anträge von Bewohnern aus der Seestadt werden ab 3. November bei der Ortspolizeibehörde Bremerhaven weiter bearbeitet.
Der Umzug der Einbürgerungsstelle ist ein weiterer Schritt, um die Aufgaben des Stadtamtes nach und nach am neuen Standort in der Stresemannstraße/Ecke Steubenstraße zu zentralisieren. „Öffentliche Dienstleistungen an einem Ort aus einer Hand – das ist vorteilhaft für den Bürger und gut für unsere Mitarbeiter,“ erklärte Innensenator Thomas Röwekamp. Die Verwaltung könne somit effizienter und wirtschaftlicher arbeiten.
Auch behördliche Namensänderungen ab November im Stadtamt.
Der Senator für Inneres und Sport weist auch auf den Wechsel der Zuständigkeit bei behördlichen Namensänderungen hin: Ab dem 3. November 2003 werden die Aufgaben der Namensänderungsbehörde ebenfalls vom Stadtamt in der Stresemannstraße wahrgenommen. Die Öffnungszeiten werden dem Einbürgerungsbereich angeglichen.