Ausreichende Mittelausstattung und Planungssicherheit für den Regionalverkehr notwendig
27.03.2015Der Bundesrat hat heute (27.03.2015) mit den Stimmen Bremens den Vermittlungsausschuss zum Regionalisierungsgesetz angerufen. Dabei geht es um die künftige Finanzausstattung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Die Bundesländer haben im vergangenen Jahr einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der ab diesem Jahr eine jährliche Mindest-Mittelausstattung von 8,5 Milliarden Euro fordert, plus weiterer Dynamisierung in den Folgejahren. Die Länder setzen diese Mittel insbesondere für die Sicherung, Entwicklung und Finanzierung des Schienenpersonennahverkehrs (SPNV) ein. Die bisher vom Bund zur Verfügung gestellten Mittel reichen schon seit längerem nicht mehr aus.
Der Deutsche Bundestag hat diesen Gesetzentwurf vertagt und stattdessen mit dem "Dritten Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" Anfang März eine Finanzierung von rund 7,4 Milliarden Euro nur für 2015 beschlossen. Die künftige Finanzierung der Regionalverkehre bleibt damit ungeklärt.
Senator Joachim Lohse: "Für einen erfolgreichen ÖPNV in der Region ist eine ausreichende Mittelausstattung mit einer langfristigen Perspektive unverzichtbar." Der SPNV braucht für die Planung von Projekten lange Vorläufe und ist wegen langlaufender Verträge auf Planungssicherheit angewiesen. Lohse weiter: "Kurzfristige Finanzierungsmodelle und eine Verknüpfung mit den Bund-Länder-Finanzverhandlungen werden der Aufgabe nicht gerecht. Es geht um eine schnelle Sicherung der Zukunft für den Schienenverkehr und die zahlreichen Pendlerinnen und Pendler. Der Bund ist hier in der Verantwortung!"
Hintergrund:
Der Deutsche Bundestag hat am 5. März 2015 das "Dritte Gesetz zur Änderung des Regionalisierungsgesetzes" (RegG - Drucksache 18/3785) beschlossen. Danach sollen die Länder in diesem Jahr 7,408 Milliarden Euro aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes erhalten, um damit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu finanzieren. Diese Mittel werden von den Ländern insbesondere dazu verwandt, Leistungen des SPNV zu bestellen. Die entsprechenden Verträge haben eine Laufzeit von etwa 10 Jahren und benötigen eine mehrjährige Vorlaufzeit. Die Anpassung der Regionalisierungsmittel erfolgt aufgrund einer Revisionsklausel im Gesetz und schreibt die bisherige Dynamisierung von 1,5 Prozent pro Jahr nur um ein weiteres Jahr fort. Für den Anschlusszeitraum werden keine Aussagen gemacht. Der Bund begründet die nur einjährige Verlängerung damit, dass auch die zukünftige Regelung der Regionalisierungsmittel im Zusammenhang mit den Bund-Länder-Finanzbeziehungen geklärt werden sollen. Dies lehnen die Länder ab. In einer Bundestagsanhörung zum Gesetzentwurf des Bundes unterstrichen alle Gutachter zudem die Notwendigkeit einer langen Laufzeit der gesetzlichen Vorgaben und einer Erhöhung der Mittel.