30.05.2000
Der Senat hat heute auf Vorschlag des Senators für Inneres beschlossen, die seit 1992 geltende Verordnung über das Halten von Hunden in der Stadt Bremen zu verschärfen. Künftig sollen für sogenannte ‚Kampfhunde‘ in der Öffentlichkeit grundsätzlich Leinen- und Maulkorbzwang gelten. Außerdem müssen Personen, die einen solchen Hund halten wollen, künftig einen Antrag beim zuständigen Stadtamt stellen, in dem sie unter anderem darlegen müssen, zu welchem Zweck ein solcher Hund benötigt wird. Die Verordnung soll nach Beschluss der Stadtbürgerschaft noch im Juni in Kraft treten.
Für folgende Hunderassen gelten dann künftig diese Auflagen: Bullterrier, American Pit-Bull-Terrier, Mastino Napolitano, Fila Brasileiro, Bordeaux Dogge, Mastin Espanol, American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Dogo Argentino, Bandog, Tosa Inu sowie Kreuzungen untereinander und mit anderen Hunden.
"Die verschärfte Verordnung ist ein weiterer wichtiger Schritt, um die von bestimmten Hunden ausgehenden Gefahren für Menschen in Bremen erheblich zu verringern", erläutert Innensenator Dr. Bernt Schulte. Darüber hinaus würden Möglichkeiten für eine rechtliche Regelung geprüft, die auch Zucht und Handel dieser Hunderassen einschränken solle.