26.09.2000
OVG Bremen fällt Eilentscheid im Rahmen eines Normenkontrollverfahrens gegen die Bremer Kampfhundeverordnung
„Ich bin als Innensenator für die Sicherheit der Menschen in unserem Land verantwortlich. Wir sind im ersten Halbjahr 2000 konsequent gegen Kampfhunde vorgegangen, und ich halte dieses Vorgehen auch weiterhin für richtig“, erklärt Innensenator Dr. Bernt Schulte.
Das OVG Bremen hat heute in einem Eilentscheid über einen Einzelfall u.a. entschieden, dass der klagende Besitzer seinen Kampfhund, einen Mastin Espanol, nicht grundsätzlich mit Maulkorb führen müsse. Eine Entscheidung in der Hauptsache stehe zu einem späteren Zeitpunkt an.
Innensenator Dr. Bernt Schulte: „Die Aufhebung des Maulkorbzwangs gefährdet die Bevölkerung, und die vorgeschriebene Wesensprüfung beinhaltet ein Restrisiko. Außerdem entsteht erheblicher Verwaltungsaufwand. Ich gehe davon aus, dass das Oberwaltungsgericht Bremen in der Entscheidung in der Hauptsache diese Risiken erneut abwägt.“